zum Hauptinhalt

Hintergrund: Die Reform von Hartz IV

Zum 1. Januar 2011 sollen die Regelsätze für erwachsene Hartz-IV-Empfänger um fünf Euro auf dann 364 Euro im Monat steigen. So hat es der Bundestag am Freitag beschlossen. Die Sätze für Kinder bleiben unverändert zwischen 60 und 80 Prozent der Regelleistung für Erwachsene.

Basis für die neuen Regelsätze des Arbeitslosengelds II ist die jüngste Einkommens- und Verbrauchsstichprobe. 60.000 Haushalte hatten dafür im Jahr 2008 drei Monate lang ihre Einnahmen und Ausgaben festgehalten sowie ihr Vermögen, ihren Besitz und ihre Wohnsituation offengelegt. Nicht mehr berücksichtigt bei der Bemessung der Sätze werden Ausgaben für Alkohol und Tabak. Hinzu kommen hingegen Kosten für den Internetanschluss und die Praxisgebühr.

Die neuen Regelsätze sollen jährlich zum 1. Januar anhand der Preis- und Lohnentwicklung angepasst werden. Die Preisentwicklung geht dabei zu 70 Prozent, die Lohnentwicklung zu 30 Prozent in den Index ein. Grund ist, dass die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe nur alle fünf Jahre erhoben wird. Bislang sind die Hartz-Leistungen an die Rentenentwicklung gebunden.

Etwa 2,3 Millionen bedürftige Kinder und Jugendliche erhalten eine gezielte Förderung für Bildung und gesellschaftliche Teilhabe.

Neben Hartz-IV-Familien profitieren auch rund 300.000 Kinder von Geringverdienern, die Anspruch auf den Kinderzuschlag haben, von den Zuschüssen. Den Kinderzuschlag erhalten erwerbstätige Eltern, deren Einkommen für die Versorgung ihrer Kinder nicht ausreicht.

20 Euro mehr vom Nebeneinkommen

Ferner ist vorgesehen, dass Arbeitslosengeld-II-Empfänger künftig mehr von ihren Nebeneinkünften behalten dürfen. Bei einem Verdienst zwischen 800 und 1000 Euro bleiben den Betroffenen 20 Prozent statt 10 Prozent. Für die sogenannten Aufstocker bedeutet das maximal 20 Euro mehr im Monat.

Die neuen Regelsätze und das Bildungspaket kosten den Bund allein im kommenden Jahr rund eine Milliarde Euro zusätzlich. Davon sind 740 Millionen Euro für die Kinder vorgesehen. Über den Gesetzentwurf wird am 17. Dezember im Bundesrat abgestimmt.

Die Neuregelung von Hartz IV zum Jahresende war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die geltenden Regelsätze für verfassungswidrig erklärt hatte. Deshalb werden die neuen Regelsätze sowie das Bildungspaket - auf die ein Rechtsanspruch gilt - in jedem Fall zum 1. Januar 2011 eingeführt - selbst wenn das Gesetz im Bundesrat keine Mehrheit findet. Die Bescheide werden bis zum Inkrafttreten der Reform unter Vorbehalt gestellt. (dapd)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false