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Politik: Die Rügen der Richter

Die Türkei hat nach dem Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs im Fall des PKKChefs Abdullah Öcalan in mehreren Punkten gegen rechtsstaatliche Normen verstoßen. Die Richter rügten, dass Öcalan nach seiner Festnahme 1999 nicht schnell genug einem Haftrichter vorgeführt wurde und dass sein Kontakt mit seinen Anwälten sehr eingeschränkt war.

Die Türkei hat nach dem Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs im Fall des PKKChefs Abdullah Öcalan in mehreren Punkten gegen rechtsstaatliche Normen verstoßen. Die Richter rügten, dass Öcalan nach seiner Festnahme 1999 nicht schnell genug einem Haftrichter vorgeführt wurde und dass sein Kontakt mit seinen Anwälten sehr eingeschränkt war. Öcalan habe während der Polizeiverhöre keinen anwaltlichen Beistand gehabt und habe nur in Hörweite der Sicherheitskräfte mit seinen Verteidigern sprechen können. Öcalans Anwälte hätten zudem erst sehr spät Einblick in die Prozessakten nehmen können.

Das damalige türkische Gericht sei wegen der anfänglichen Anwesenheit eines Militärrichters parteiisch gewesen, stellten die Straßburger Richter weiter fest. Kritisiert wurde auch, dass zur Zeit des Prozesses auf der Gefängnisinsel Imrali in der Türkei noch die Todesstrafe galt und Öcalan damit rechnen musste, am Galgen zu enden. Dagegen wies das Gericht die Beschwerde Öcalans zurück, seine Festnahme in Kenia sei illegal gewesen. Die Türkei ist als Europaratsmitglied verpflichtet, sich an die Straßburger Urteile zu halten. sei

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