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Politik: Die Schweiz und ihre Ausländer Volksabstimmung zum Einbürgerungsverfahren

Genf - Gierig greifen dunkle Hände in eine große Kiste. In der Box stapeln sich Schweizer Pässe.

Genf - Gierig greifen dunkle Hände in eine große Kiste. In der Box stapeln sich Schweizer Pässe. Unter der Grafik prangt die Parole: „Massen-Einbürgerung STOP“. Seit Wochen überzieht die nationalkonservative Schweizerische Volkspartei (SVP) die Eidgenossenschaft mit diesen Plakaten. An diesem Sonntag soll sich die Kampagne auszahlen, wenn die Schweizer über eine Initiative der stärksten politischen Kraft Helvetiens abstimmen. Das Ziel der SVP: Die Bürger der Gemeinden sollen an den Urnen die Einbürgerungsgesuche missliebiger Ausländer ablehnen können – oder genehmen Ausländern das Bürgerrecht für ihre Kommune gewähren. Volkes Wille gilt.

Der SVP-Vorstoß hat in der Eidgenossenschaft eine hitzige Debatte provoziert. Verteidigt die SVP direktdemokratische Werte? Oder schürt die Rechtspartei wieder die Angst vor der Überfremdung? Die SVP wetterte vor allem gegen „straffällige oder sozialhilfeabhängige“ Ausländer. „Solche Kandidaten kann man, nach ihrer Einbürgerung, nicht mehr des Landes verweisen“, schimpft SVP-Anführer Christoph Blocher. Mit dem Schweizer Stimm- und Wahlrecht würden sie „sogar noch belohnt“.

In den SVP-Broschüren drängen sich Schreckensmeldungen rund um fremde Einbürgerungskandidaten. „Kosovarischer Doppelmörder kurz vor der Einbürgerung?“ Und: Der eingebürgerte Serbe, der als Scheininvalide umgerechnet 200 000 Euro erschlichen hat. Und: In letzter Minute verhindert eine wackere Schweizer Gemeinde die Einbürgerung eines bosnischen Geldfälschers. Erzürnt zeigt die SVP auf das anziehende Tempo bei den Einbürgerungen: Meldeten die Behörden 1990 noch rund 8600 Neuschweizer, waren es 2006 schon 47 000.

Die Rechtspartei will die alten Sitten wieder einführen. Bis 2003 durften Schweizer Gemeindebürger an den Urnen über die Vergabe des Bürgerrechts für Ausländer abstimmen. Viele Schweizermacher favorisierten Deutsche, Österreicher und Menschen aus anderen Nachbarländern als Neubürger. Personen vom Balkan waren nicht willkommen.

Für Helvetiens höchste juristische Instanz war das zuviel. Sie beschied: Die Einbürgerung an der Urne diskriminiere tatsächlich und untersagte das Verfahren. Seitdem entscheiden etwa kommunale Kommissionen über die Vergabe des Gemeindebürgerrechts. Streben die Kandidaten das Schweizer Bürgerrecht an, müssen sie zusätzlich den Anforderungen ihres Kantons und des Bundes genügen. Helvetiens Regierung und die Mehrheit des Parlaments wollen beim aktuellen Verfahren bleiben – und lehnen den SVP-Vorstoß deshalb ab. Jan Dirk Herbermann

Jan Dirk Herbermann

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