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Politik: Die SPD will nach Karlsruhe – so oder so

Wahlrecht: Oppermann kündigt Klage an, falls Schwarz-Gelb untätig bleibt oder Alleingang macht

Berlin - Thomas Oppermann ist derzeit in einer unglücklichen Situation: Er darf sich nicht wünschen, was er gern hätte. Das Ende der schwarz-gelben Koalition nämlich. Die sei „strukturell regierungsunfähig“, meint der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Bundestag. Ein Bruch der Koalition könnte aber eine Neuwahl des Bundestags nach sich ziehen. Und hier beginnt das Problem: Seit dem 1. Juli hat die Bundesrepublik kein verfassungskonformes Wahlrecht mehr. Ein neues Parlament, gewählt nach dem bisherigen Gesetz, wäre verfassungswidrig zustande gekommen. Eine Beschwerde in Karlsruhe könnte daher zur Auflösung dieses Bundestags führen. Das kann auch die SPD nicht freuen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2008 das geltende Recht verworfen, wegen eines Systemfehlers namens „negatives Stimmgewicht“. Und es hatte den Bundestag aufgefordert, bis zum 30. Juni 2011 eine Neuregelung zu verabschieden. Grüne, später dann SPD und Linke machten Vorschläge, nur die schwarz- gelbe Koalition ließ sich Zeit – und den Termin verstreichen. Die Mehrheitsfraktionen kamen erst Ende Juni zu einer Einigung, und erst im September geht das Gesetzgebungsverfahren weiter. Ob es zu einer Einigung mit der Opposition kommt, ist unklar. Schwarz-Gelb kann das Wahlrecht aber auch alleine ändern. Oppermann kommentierte die Verzögerung mit Spott: „Wir sind nicht im Prozess der Staatsbildung, sondern leben in einer etablierten Demokratie.“

Die SPD stellt Union und FDP nun ein Ultimatum: Wenn bis Ende September nichts geschehe, werde die SPD nach Karlsruhe ziehen. Eine „Untätigkeitsklage“ werde man dann anstrengen, sagte Oppermann. Bestätigt fühlt er sich vom früheren Verfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier. Der hat in einem Gutachten festgestellt, dass eine solche Verfassungsbeschwerde möglich sei. Das Gericht könnte dann feststellen, „dass der Gesetzgeber durch sein Untätigbleiben gegen seine Rechtspflicht zur Behebung der Verfassungswidrigkeit der Wahlrechtsnormen verstoßen hat“.

Aber nicht nur das: Die Karlsruher Richter könnten dann nach Ansicht Papiers auch eine Übergangsregelung für das Wahlrecht bestimmen. Also sozusagen Ersatzgesetzgeber spielen. Papier hält ein Eingreifen des Gerichts für möglich, weil durch das Verstreichen der Frist „eine die Rechtssicherheit gefährdende Lage“ entstanden sei.

Oppermann geht jedoch noch weiter. Sollte Schwarz-Gelb versuchen, den im Juni vorgelegten Entwurf alleine umzusetzen, werde man ebenfalls klagen. Die Begründung: Der Koalitionsentwurf, wie er jetzt vorliege, sei ebenfalls verfassungswidrig, weil das negative Stimmgewicht nicht beseitigt und das Problem der Überhangmandate noch verschärft würde. Doch sei die SPD gesprächsbereit. Schwarz-Gelb müsse allerdings einen neuen Entwurf vorlegen. Was jetzt auf dem Tisch liege, sei „nicht reparabel“. Allerdings haben sich Union und FDP am Verfassungsgerichtsurteil orientiert: Der Kern der schwarz-gelben Lösung ist die Trennung der Landeslisten der Parteien, was Karlsruhe ausdrücklich als Ansatzpunkt für eine Reform genannt hat.

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