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DIE ZUWANDERUNGSREGELN: Wissenschaftler, Ingenieure, Investoren

Das 2005 von Rot-Grün verabschiedete Einwanderungsrecht unterscheidet drei Gruppen von Zuwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt. Die erste Gruppe besteht aus den Hochqualifizierten: Darunter fallen Wissenschaftler, Lehrpersonal, hochgradig Spezialisierte und leitende Angestellte.

Das 2005 von Rot-Grün verabschiedete Einwanderungsrecht unterscheidet drei Gruppen von Zuwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt. Die erste Gruppe besteht aus den Hochqualifizierten: Darunter fallen Wissenschaftler, Lehrpersonal, hochgradig Spezialisierte und leitende Angestellte. Sie erhalten ein Niederlassungsrecht, aber Bewerber der letzten beiden Berufe müssen ein Mindesteinkommen von 85 500 Euro nachweisen. Die zweite Gruppe bilden die ausländischen Fachkräfte, also etwa Ingenieure oder IT-Spezialisten. Wenn ein Unternehmen sie einstellen will, prüft die Bundesagentur für Arbeit, ob sich nicht ein Deutscher oder ein EU-Bürger für den Job finden lässt. Die dritte Gruppe sind die Selbstständigen. Für einen Aufenthaltstitel gilt: mindestens 500 000 Euro investieren, mindestens fünf Arbeitsplätze schaffen. lich

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