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Direkte Demokratie: Hamburger Volksentscheid gescheitert

Die Volksabstimmung über eine Stärkung der direkten Demokratie in Hamburg ist fehlgeschlagen. Bei der Abstimmung beteiligten sich nicht genügend Wahlberechtigte. Möglicherweise gibt es parallel zur Bundestagswahl einen neuen Anlauf.

Der Hamburger Volksentscheid zu Stärkung der direkten Demokratie ist gescheitert. Es hätten sich zu wenige Bürger beteiligt, sagte Landesabstimmungsleiter Willi Beiß. Insgesamt gaben 492.864 Hamburger ihre Stimme ab - um das erforderliche Quorum von 50 Prozent aller Wahlberechtigten zu erreichen, wären 607.468 nötig gewesen. Ziel des verfassungsändernden Volksentscheids war es, Volksentscheide in der Hansestadt verbindlich zu machen und die Mindestbeteiligungsquoren zu reduzieren. Am Sonntag ging es nur darum, ob die Anzahl der abgegebenen Stimmen ausreichend für das Zustandekommen des Volksentscheids war.

"Damit steht bereits vor dem Ergebnis der genauen Stimmenauszählung fest, dass der Volksentscheid nicht erfolgreich ist", sagte Landesabstimmungsleiter Beiß. Angelika Gardiner von der Initiative "Hamburg stärkt den Volksentscheid" erklärte: "Es wäre ein Wunder gewesen, wenn die Mindestbeteiligung von 50 Prozent erreicht worden wäre, das hat es in Deutschland noch nie bei Volksentscheiden gegeben." Die Initiatoren schlossen nicht aus, parallel zur nächsten Bundestagswahl einen erneuten Volksentscheid anzustreben.

Bürger gegen "selbstherrliche" CDU

Der Hamburger SPD-Spitzenkandidat Michael Naumann sagte in einer ersten Reaktion am Abend: "Die Beteiligung am Volksentscheid ist ein Misstrauensvotum gegen das Demokratieverständnis Ole von Beusts und seines Senats. Viele Bürger haben sich mit einem Riesenaufwand für mehr Demokratie engagieren müssen, weil die CDU mit ihrer absoluten Mehrheit selbstherrlich regiert hat."

Verfassungsänderungen nach Volksentscheiden gab es auch schon in anderen Bundesländern. So hatten die Berliner Bürger 2006 ebenfalls über eine Ausweitung der direkten Demokratie zu entscheiden. Die entsprechende Verfassungsänderung hatte das Abgeordnetenhaus allerdings - im Unterschied zum Hamburger Verfahren - zuvor selbst mit großer Mehrheit verabschiedet. In Bayern hatten die Bürger 1998 eine Verfassungsänderung zur Abschaffung des Bayerischen Senats per Volksentscheid in Gang gebracht.

CDu missachtete zwei Volksentscheide

Auslöser für die Initiative "Hamburg stärkt den Volksentscheid" waren zwei Volksentscheide aus dem Jahr 2004 - einmal zum Wahlrecht, einmal zum Verkauf der städtischen Krankenhäuser -, welche die allein regierende CDU missachtete. Die Kliniken wurden trotz des Vetos von rund 77 Prozent der Hamburger verkauft und das vom Volk beschlossene Wahlrecht wieder geändert, obwohl es nie zur Anwendung gekommen war.

Ziel der Initiatoren von "Hamburg stärkt den Volksentscheid" war außerdem, die Mindestbeteiligung für Volksentscheide - das Zustimmungsquorum - für Verfassungsänderungen von 50 auf 35 Prozent der Wahlberechtigten zu senken. Bei einfachen Gesetzen sollte das Quorum von 20 auf 17,5 Prozent fallen. Während SPD, Grüne, FDP, Gewerkschaften und zahlreiche Organisationen den Volksentscheid unterstützen, warnte die CDU um Bürgermeister Ole von Beust vor einer Verfassungsänderung. (mit dpa)

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