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Diskriminierung: Gleichheit kommt doch nicht teuer

Das Verbot der Diskriminierung im Beruf hat anscheinend nicht die dramatischen Folgen, die die Wirtschaft befürchtet hat. Eine Klagewelle ist jedenfalls ausgeblieben.

Berlin - Seit dem Inkrafttreten des „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes“ (AGG) vor zwei Jahren hatte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2671 Anfragen zum Thema – und dabei ging es nach Aussage ihrer Leiterin Martina Köppen selten darum, Arbeitgeber vor Gericht zu ziehen. „Die meisten wollen nicht klagen, sondern eine gütliche Einigung“, sagte Köppen. „Die Klagewelle ist ausgeblieben.“

Das AGG verbietet Diskriminierungen wegen Alter, Geschlecht oder Religion. Auch die sexuelle Orientierung, Weltanschauung, ethnische Zugehörigkeit oder eine Behinderung dürfen, etwa bei einer Stellenbewerbung, keine Rolle spielen. Wer sich diskriminiert sieht, hat zudem das Recht, gegen das entsprechende Unternehmen oder die Behörde vor Gericht zu ziehen und gegebenenfalls eine Entschädigung zu erklagen. Zwar verbietet auch Artikel 3 des Grundgesetzes Diskriminierung, das AGG erzwingt dies aber erstmals im Verhältnis zu Privatleuten und Firmen. Das AGG, das mehrere EU-Richtlinien umsetzt, stieß deswegen auf heftigen Widerstand von Wirtschaft und Union.

Behördenleiterin Köppen, die sich selbst als konservativ bezeichnet und ihre Doktorarbeit über Wettbewerbsrecht geschrieben hat, sagte, sie habe die Bedenken der Wirtschaft „von Anfang an ernst genommen“. Sie sieht sie aber als entkräftet an. Auch die 1,73 Milliarden Euro AGG-bedingte Bürokratiekosten für die Unternehmen, die die sozialstaatskritische und arbeitgebernahe „Initiative Soziale Marktwirtschaft“ 2007 errechnete, seien „vom Tisch“, sagte Köppen. Ihr wissenschaftlicher Beirat, der die Studie der Initiative einer Methodenkritik unterzogen hat, kommt auf bestenfalls 26 Millionen Euro. Aber auch mit dieser Summe ist die Antidiskriminierungsstelle nach den Worten des Chefs ihrer wissenschaftlichen Kommission Heinrich Wilms „extrem vorsichtig“. Man habe sie mit den Methoden der Wirtschaftsstudie errechnet, die die Stelle für überaus fragwürdig hält: Ihre Fragen seinen manipulativ, es gebe keine empirische Kostenanalyse und der Untersuchungszeitraum sei zu kurz für ausssagefähige Daten gewesen. Außerdem würden nur die Kosten des AGG, nicht aber sein Nutzen untersucht. Das sei „keine ökonomische Betrachtungsweise“, sagte der Ökonom Birger Priddat, der in der wissenschaftlichen Kommission der Antidiskriminierungsstelle mitarbeitet. Dazu werde man demnächst eigene Daten sammeln. Ein Unternehmensklima ohne Diskriminierung sei ein „Wertschöpfungsfaktor und keine Marginalie“. Die Initiative wies die Kritik als „substanzarm“ zurück.

Stellenleiterin Köppen strebt seit ihrem Amtsantritt im Februar 2007 ein Bündnis mit der Wirtschaft an. Erste Gespräche mit den Spitzenverbänden gebe es nach nach der Sommerpause. Ihre Behörde hat dazu ein Eckpunktepapier erarbeitet, zu dessen Inhalt Köppen aber nichts sagen wollte. Andrea Dernbach

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