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Diskriminierungsschutz: Gleichbehandlungsgesetz tritt in Kraft

Nach mehrwöchiger Verzögerung tritt das umstrittene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz am Freitag in Kraft. Arbeitgebervertreter fürchten, das Gesetz werde bei Stellenausschreibungen und Kündigungen für Unsicherheit sorgen.

Berlin - Die Regelung wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet, somit tritt sie einen Tag danach in Kraft, wie das Bundesjustizministerium mitteilte. Ursprünglich hatte das Gesetz bereits am 1. August in Kraft treten sollen. Es kam aber zu einer Verzögerung, weil der vom Bundestag beschlossene Gesetzestext das Präsidialamt erst Ende Juli erreichte. Dann musste das Präsidialamt prüfen, ob das Gesetz der Verfassung entspricht, wie es bei allen Gesetzen üblich ist. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) äußerte die Befürchtung, das Gesetz werde im Zusammenhang mit Stellenausschreibungen, Bewerbungsgesprächen und Kündigungen für Unsicherheit bei den Unternehmen sorgen.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sieht einen weit reichenden Diskriminierungsschutz am Arbeitsplatz und in weiten Teilen des privaten Geschäftsverkehrs vor. Festgelegt ist darin, dass niemand wegen des Geschlechts, Alters, der Rasse, ethnischen Herkunft, Religion, Behinderung oder sexuellen Orientierung benachteiligt werden darf. Wäre es zu weiteren Verzögerungen gekommen, hätten Deutschland empfindliche Strafen der Europäischen Union gedroht. Denn mit der Regelung werden verschiedene EU-Richtlinien umgesetzt, die Fristen dafür sind aber schon seit längerem verstrichen.

DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben erwartet durch das Gesetz negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt: "Vor allem werden die Chancen derer verringert, die dringend einen Arbeitsplatz suchen. Denn die Folge wird sein, dass sich die Unternehmen bei Neueinstellungen zurückhalten werden." Insgesamt werde das neue Gleichbehandlungsgesetz die Standortbedingungen in Deutschland verschlechtern, weil es immer noch über die EU-Richtlinie hinausgehe. Der DIHK empfahl den Unternehmen dennoch, sich mit der neuen Rechtslage gründlich auseinanderzusetzen. (tso/AFP)

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