Diskussion um Verbotsverfahren : Unentschlossen gegen die NPD

06.08.2011 08:24 UhrVon Frank Jansen
Gegen die Rechten. Noch immer ist die Politik uneins, ob und wie sie gegen die NPD – hier eine Demo in Peine im Juni – vorgehen kann. Foto: dapd
Gegen die Rechten. Noch immer ist die Politik uneins, ob und wie sie gegen die NPD – hier eine Demo in Peine im Juni – vorgehen kann. - Foto: dapd

Der Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich beteiligt sich an der Arbeitsgruppe zum Parteiverbot – obwohl er dagegen ist.

Hamburgs Innensenator jubilierte. Er freue sich „ganz besonders, dass der Bundesinnenminister seine ablehnende Haltung aufgegeben hat“, verkündete Michael Neumann (SPD), schließlich werbe Hamburg dafür, der NPD „endlich den Garaus zu machen“. Doch Neumanns Euphorie dürfte bald der Ernüchterung weichen. Die am Freitag bekannt gewordene Absicht von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), einen Mitarbeiter seines Hauses in eine Arbeitsgruppe mehrerer Bundesländer zum Thema NPD-Verbot zu schicken, bedeutet offenkundig keinen Sinneswandel. Es gebe „hierzu keine neue inhaltliche Positionierung“, teilte ein Sprecher des Ministeriums mit.

Friedrich hatte erst im Juli, gleich nach den Anschlägen in Norwegen, die prompt zu hörenden Rufe nach einem neuen Verbotsverfahren abgewiesen. „Zu riskant“, befand der Minister. Dennoch ist ihm die Beteiligung an der Arbeitsgruppe wichtig.

In dem Gremium, das Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) initiiert hat, soll angesichts der immer wieder zu hörenden Forderungen nach einem NPD-Verbot grundsätzlich geklärt werden, ob ein zweiter Gang nach Karlsruhe sinnvoll ist oder ob wieder ein Desaster zu erwarten wäre. Das Bundesverfassungsgericht hatte im März 2003 das erste Verbotsverfahren eingestellt, die Blamage für die Antragsteller war gewaltig. Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat hatten im Jahr 2001 je einen Antrag auf Verbot der NPD eingereicht und tappten dann in eine Falle, die der Staat selbst gestellt hatte. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts beendete das Verfahren, weil „das Gebot strikter Staatsfreiheit“ der zu verbietenden Partei verfehlt wurde. Drei der sieben Richter und damit eine Sperrminorität störte, dass hochrangige Mitglieder der NPD, zum Beispiel der damalige Landeschef in Nordrhein-Westfalen, für den Verfassungsschutz als V-Leute spitzeln. Über die verfassungsfeindlichen Aktivitäten der Rechtsextremen wurde gar nicht gesprochen. Ein unvergesslicher Schock.

Trotzdem hat sich das Ritual etabliert, dass Politiker und Verbände nach größeren Provokationen der NPD, nach schweren rechten Gewalttaten und zuletzt nach dem Massaker von Anders Breivik ein Verbot der Partei verlangen – auch wenn die NPD in viele Fälle gar nicht verstrickt war. Der Innenminister von Sachsen-Anhalt will hingegen die Endlosdebatte auf den Punkt bringen. Deshalb hat Stahlknecht im Juni, nach dem Treffen der Innenministerkonferenz in Frankfurt am Main, die „länderoffene und ergebnisoffene“ Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. „Es geht mir um eine politische und wissenschaftliche Prüfung, ob ein NPD-Verbot machbar ist oder nicht“, sagte Stahlknecht am Freitag dem Tagesspiegel.

Der Minister hat zudem ein Referat seines Hauses mit der Sammlung von Material beauftragt. Für 2012 plant Stahlknecht einen Kongress, bei dem Politiker mit Juristen, Politologen, Soziologen und anderen Wissenschaftlern „das Für und Wider eines Verbotsverfahrens diskutieren sollen“. Der Minister hofft auf einen Klärungsprozess, damit beim Thema NPD-Verbot die Weichen gestellt werden können – zu einem neuen Anlauf beim Bundesverfassungsgericht oder zu einem Verzicht auf ein weiteres Verfahren.

An der Arbeitsgruppe beteiligen sich bislang die Innenminister von elf Ländern und jetzt Hans-Peter Friedrich. Der Bundesinnenminister möchte offenbar eine Stimme in dem Gremium haben, um auf die Meinungsbildung Einfluss nehmen zu können. Friedrich will nicht, dass die Arbeitsgruppe auf ein Verbotsverfahren hinsteuert. Er hält es für unverantwortlich, die aus der NPD berichtenden V-Leute abzuschalten, um in Karlsruhe die Chancen auf einen auch dann noch ungewissen Erfolg zu erhöhen. Ähnlich sieht das der hessische Innenminister Boris Rhein (CDU), derzeit Vorsitzender der Innenministerkonferenz. Rhein stand zunächst auch der Arbeitsgruppe skeptisch gegenüber, prüft nun aber doch, einen Experten zu schicken.

Auch bei den sozialdemokratischen Innenministern ist nicht ganz klar, ob sie alle so vehement einen Gang nach Karlsruhe befürworten, wie es der Hamburger Senator Neumann fordert. Während eines jahrelangen Verbotsverfahrens auf V-Leute in der NPD zu verzichten, erscheint auch manchem SPD-Minister problematisch. Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD), der schon lange ein NPD-Verbot fordert, nennt allerdings Friedrichs Teilnahme an der Arbeitsgruppe vorsichtig einen „hoffnungsvollen Schritt“. Der Bundesinnenminister mache deutlich, dass er ein Verfahren „vorurteilsfrei prüfen lassen will“, sagte Körting dem Tagesspiegel. Die Arbeitsgruppe könne, mit Friedrich, der Gesellschaft verdeutlichen, dass die Auseinandersetzung mit der NPD „im Rahmen des Rechtsstaats“ stattfinden muss – und nicht gewaltsam auf der Straße.

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