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Politik: Doch Geld für Homöopathie? Rot-Grün will mehr Ausnahmen bei nicht erstattungsfähiger Arznei

(ce/raw) Dass die Krankenkassen nur noch vier Pflanzenheilmittel und keine homöopathische und anthroposophische Arznei mehr erstatten, ist noch nicht ausgemacht. Ministerium und Gemeinsamer Bundesausschuss dementierten am Donnerstag entsprechende Meldungen.

(ce/raw) Dass die Krankenkassen nur noch vier Pflanzenheilmittel und keine homöopathische und anthroposophische Arznei mehr erstatten, ist noch nicht ausgemacht. Ministerium und Gemeinsamer Bundesausschuss dementierten am Donnerstag entsprechende Meldungen. Der Beschluss falle erst am 16. März, sagte Ministeriumssprecher Klaus Vater. Auch der zuständige Unterausschuss habe sich noch nicht festgelegt, sagte Kristine ReisSteinert, Sprecherin des Selbstverwaltungsgremiums, dem Tagesspiegel. Erst müsse das Ministerium den Experten seine Rechtsauffassung darlegen.

Der Grund seien „methodische Probleme“. Das Reformgesetz fordert zwar, rezeptfreie Arznei nicht mehr zu erstatten, doch es gibt Ausnahmen. Bedingung: Die Mittel müssen „Therapiestandard bei schweren Erkrankungen“ sein. Doch anthroposophische und homöopathische Mittel werden in der Regel nicht indikationsbezogen, sondern ganzheitlich verordnet. Nur wenige Naturarzneien entsprechen in Expertenaugen bislang dem engen Kriterium des Ursache-Wirkungs-Prinzips: Mistelpräparate bei der Krebsbehandlung, Gingko-Mittel gegen Altersdemenz, Flohsamenpektine gegen Darmerkrankungen und Johanniskraut gegen Depressionen.

Dass Ministerin Ulla Schmidt weitere Ausnahmen möchte, ist ein offenes Geheimnis. Auch die Grünen dringen darauf, dass alternative Arznei weiter auf Kassenkosten verordnet werden kann. „Im Gesetz steht eindeutig, dass die Therapievielfalt gewahrt sein muss“, sagte die Gesundheitsexpertin der Grünen- Fraktion, Biggi Bender, dem Tagesspiegel.

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