zum Hauptinhalt

Politik: Doppelt darf man

Zum Thema Online Spezial: Berlin hat gewählt Wahlergebnisse: Direktmandate, Stimmenanteile und Sitzverteilung Foto-Tour: Bilder vom Wahlabend Bundestagsabgeordnete, die in Berlin ein Mandat für das Abgeordnetenhaus gewinnen, müssen ihr Bundestagsmandat nicht automatisch aufgeben. Das betrifft nach der Wahl in Berlin sowohl PDS-Kandidat Gregor Gysi wie auch FDP-Spitzenmann Günter Rexrodt.

Zum Thema Online Spezial: Berlin hat gewählt Wahlergebnisse: Direktmandate, Stimmenanteile und Sitzverteilung Foto-Tour: Bilder vom Wahlabend Bundestagsabgeordnete, die in Berlin ein Mandat für das Abgeordnetenhaus gewinnen, müssen ihr Bundestagsmandat nicht automatisch aufgeben. Das betrifft nach der Wahl in Berlin sowohl PDS-Kandidat Gregor Gysi wie auch FDP-Spitzenmann Günter Rexrodt. Das Grundgesetz steht einem Doppelmandat nicht entgegen. Weder verbietet es einem Landtagsabgeordneten, zusätzlich ein Bundestagsmandat zu übernehmen, noch wird einem Mitglied des Bundestages untersagt, Mitglied eines Landtages zu werden. Tatsächlich wird von der Möglichkeit eines doppelten Mandats allerdings selten Gebrauch gemacht. In Berlin hatte 1987 der frühere CDU-Fraktionschef und Innensenator Heinrich Lummer für vier Monate zwei Mandate. Auch der spätere Regierende Bürgermeister Richard von Weizsäcker hatte 1979 sowohl ein Bundestags- als auch ein Abgeordnetenhaus-Mandat.

Das Berliner Landeswahlgesetz schließt allerdings aus, dass Abgeordnete gleichzeitig als Beamte oder Angestellte in der Landesverwaltung oder im Abgeordnetenhaus arbeiten, Berufsrichter im Dienste des Landes Berlin sind oder beim Landes-Datenschutzbeauftragten arbeiten. Abgeordnete, die wie Rexrodt vergütete und ehrenamtliche Tätigkeiten beispielsweise als Mitglied eines Vorstandes oder Aufsichtsrates oder in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen oder ähnlichen Gremien ausüben, müssen dies im Abgeordnetenhandbuch angeben.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false