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Politik: Doppelt hält nicht

Der Name Alea Zoe Kaehne ginge. Alea Zoe Woy auch.

Der Name Alea Zoe Kaehne ginge. Alea Zoe Woy auch. Was nicht geht, ist eine Kombination aus Woy und Kaehne. Darum heißt die fast vier Jahre alte Alea Zoe bisher *-----*. So steht es in ihrem Kinderausweis. Ginge es nach ihren Eltern, Armin Woy und Martina Kaehne aus Berlin, hätte sie einen Nachnamen: Kaehne-Woy. Aber der verstößt gegen deutsches Recht. Danach dürfen Kinder keine Doppelnamen führen. Das hat nun sogar das Bundesverfassungsgericht bestätigt.

Ehepartner können einen gemeinsamen Namen wählen. Dann darf der unterlegene Partner seinen alten Namen im Doppelnamen beibehalten. Oder jeder behält den eigenen Namen. Für Kinder muss man sich aber auf einen Nachnamen einigen.

Eine Hamburger Familie hatte in Karlsruhe gegen dieses seit 1994 gültige Gesetz geklagt, um ihrem Sohn einen Doppelnamen geben zu können. Doch die Richter entschieden gegen die Eltern: Das Gesetz sei nicht verfassungswidrig. Es schränke weder das Elternrecht noch die Persönlichkeitsrechte des Kindes ein.

Armin Woy ist enttäuscht. Da seien die Alltagsprobleme, wenn ein Kind nur nach einem Elternteil benannt sei. Man müsse sich ständig ausweisen, um zu belegen dass man wirklich Vater oder Mutter sei. Wichtiger ist ihm aber, dass Alea Zoe sich durch den Doppelnamen beiden Eltern zugehörig fühlen soll. Dabei lässt er auch nicht die Begründung der Verfassungsrichter gelten, dass es durch Doppelnamen über Generationen zu langen "Namensketten" kommen könnte. In anderen Ländern komme man damit doch auch zurecht.

In vielen spanisch-sprachigen Ländern ist die Sache so geregelt: Jeder hat Geburt an mindestens zwei. Kinder bekommen einen der zwei Nachnamen des Vaters und einen der Mutter und zwar jeweils den, der bei den Eltern an erster Stelle steht. Der Vater-Name steht dann an erster Stelle. Bei einer Heirat ändert sich nichts: Jeder behält seine Nachnamenskombination.

Die Woys sind nicht die einzigen, die enttäuscht sind. Der Deutsche Juristinnenbund sieht im Verbot von Doppelnamen eine "mittelbare Diskriminierung der Frauen", weil sich die Namensgebung des Kindes eher am Mann orientiere. Das Gericht war aber der Meinung, dies habe weniger mit einer nachteiligen Situation von Frauen, sondern mit Einstellungen in der Bevölkerung zu tun. Die Einführung von Doppelnamen würde daran nicht viel ändern.

Für welchen Namen sich die Hamburger Eltern entscheiden, steht noch nicht fest. Auch bei Kaehne und Woy ist das noch ungewiss. In Erwartung des Karlsruher Urteils, ruhte das Verfahren beim Berliner Kammergericht. Woy und Kaehne wollen jedenfalls nicht klein beigeben. Und im Alltag hat Alea Zoe einen Nachnamen. Sollte sie mal im Kaufhaus verloren gehen, würde ausgerufen: "Die kleine Alea Zoe Kaehne-Woy sucht ihre Eltern." Im Ausweis bleibt es bis auf weiteres bei *-----*.

Bernhard Gross

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