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Politik: Doppelter Otto

Von Jost Müller-Neuhof

Alles kein Drama. Die Polizei fahndet weiter nach Terrorverdächtigen, sie darf sie auch belauschen, Deutschland bleibt so sicher oder eben unsicher, wie es nur sein kann im Jahr vier seit dem 11. September. Keinem islamistischen Selbstmordattentäter wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts einen neuen Weg eröffnen, sich demnächst in die Luft zu sprengen.

Aber vielleicht gibt es doch ein Drama. „Die Polizei entscheidet ohne nähere gesetzliche Vorgaben über die Grenzen der Freiheit des Bürgers und muss sich die Maßstäbe dafür selbst zurechtlegen.“ Dieser Satz gilt dem nunmehr nichtigen niedersächsischem Polizeigesetz, das ein Vorbild werden sollte für die unionsgeführten Bundesländer. Er ist nichts anderes als die höchstrichterliche Feststellung, dass die Regierung des Sympathieträgers Christian Wulff auf bestem Wege war, ihre Exekutivgewalt zu entfesseln. Und das Schlimmste daran ist: Der nette Herr Wulff hat es wahrscheinlich nicht einmal bemerkt. Die Karlsruher Verfassungsrichter schützen immer häufiger nicht nur Grundrechte vor ihrer Verletzung, sondern Bürger vor politischer Fahrlässigkeit. Das ist das Drama.

Der Vorgang ist symptomatisch für den gegenwärtigen Zustand der Bürger- und Freiheitsrechte in der Bundesrepublik. Gern werden sie von der Politik besungen, um dann vielfach doch wieder eingeschränkt zu werden. Die Parteien tun herzlich wenig für sie. Innenminister Otto Schily hat Recht, wenn er sarkastisch bemerkt, die Union werde mit der FDP weniger Sicherheitsgesetze durchbekommen als er mit den Grünen. Aber werden die Liberalen damit zu einer liberalen Hoffnung? Wohl kaum. Zwar ist es falsch zu behaupten, die FDP habe das Thema jetzt wiederentdeckt – wiederentdeckt wurde nur die vergessene FDP. Sie selbst hat in den vergangenen Jahren in der Sache treulich opponiert, freilich ohne Erfolg. Doch einmal in der Regierungsverantwortung, sieht alles meistens anders aus. Das beste Beispiel ist die Hannoveraner FDP. Sie hat Wulffs doppelten Otto schließlich mitgetragen.

Nein, Regierungen machen, was der Wähler will, und vielen ist dieses Thema graue Theorie, die Gewalt im Namen des Islam blutige Realität. Der fehlende öffentliche Druck erlaubt es dem Staat, sich die Freiheit zu nehmen, die er zuvor seinen Bürgern gewährte. So betreibt Bundesinnenminister Schily seit langem die Stärkung des Bundeskriminalamtes mit dem suggestiven Argument, die Wiesbadener Beamten müssten tun dürfen, was jeder Dorfpolizist darf, nämlich präventiv ermitteln. Eine schöne Nebelkerze, wenn man bedenkt, was jedenfalls niedersächsische Dorfpolizisten bis gestern so alles durften. Wenn das BKA also eine Anti-Terror-Behörde werden und im Vorfeld ermitteln soll, dann nur mit entsprechender Kontrolle durch die Justiz – und unter Beachtung der neuen Vorgaben des Verfassungsgerichts.

Das Gericht hat ein grundsätzlicheres Urteil gefällt, als es scheint. Es hat Grenzen gezogen zwischen Strafverfolgung und Straftatenverhütung auf der einen und polizeilicher Gefahrenabwehr auf der anderen Seite. Es hat die Präventionslogik als Unsinn enttarnt, nach der möglichst alle Behörden alle Kompetenzen haben müssen, um das Land sicher zu machen. Es hat daran erinnert, dass kein Unverdächtiger überwacht werden darf. Und es hat unterstrichen, was ein Verdacht ist: mehr als die bloße Annahme, irgendjemand könnte irgendwann irgendein Verbrechen begehen. Das ist viel für einen Tag Arbeit an den Bürgerrechten.

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