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Politik: Drei Modelle für die Zukunft

In der Diskussion um eine private Altersversorgung sind drei Modelle in der Diskussion, die zum Teil in einander greifen: Der Aufbau einer zusätzlichen steuerbegünstigten Altersversorgung für Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen, so genannte Tariffonds und die Rente ab 60.Vergleichsweise unproblematisch ist die private Zusatzversicherung für kleine und mittlere Einkommen.

In der Diskussion um eine private Altersversorgung sind drei Modelle in der Diskussion, die zum Teil in einander greifen: Der Aufbau einer zusätzlichen steuerbegünstigten Altersversorgung für Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen, so genannte Tariffonds und die Rente ab 60.

Vergleichsweise unproblematisch ist die private Zusatzversicherung für kleine und mittlere Einkommen. Hier will der Staat die vermögenswirksamen Leistungen für Ansparverträge für das Alter öffnen. Mit Zuschüssen von bis zu 250 Mark im Jahr sollen Klein- und Mittelverdiener angeregt werden, eine private Altersrente anzusparen. Das Problem: Gerade erst hat die Bundesregierung beschlossen, Lebensversicherungen nicht länger steuerlich zu begünstigen. Außerdem: Eine monatliche Rente ist nicht der einzige Weg, privat für das Alter vorzusorgen. Das Bilden von Wohneigentum, Aktienfonds oder eine Lebensversicherung, die auf einen Schlag ausbezahlt wird, erfüllen ökonomisch denselben Zweck.

Noch schwieriger sind Tariffonds zu bewerten. Auch hier legt Arbeitsminister Riester ein Ansparverfahren zu Grunde. Die Tarifpartner sollen vereinbaren, einen Teil des Lohnzuwachses in den Aufbau einer tariflichen Altersvorsorge zu stecken. Der Staat will sich an diesem Modell beteiligen, in dem er die Beiträge von Steuern und Sozialabgaben befreit. Eine breite Wirkung können diese Fonds nur entfalten, wenn sie von allen Tarifparteien vereinbart - und die Verträge von Bundesarbeitsminister Riester für allgemeinverbindlich erklärt werden. Was in Branchen passiert, die bislang keine Tarifverträge geschlossen haben, ist völlig unklar.

Dazu kommt: Bisher unterliegt das Bruttoeinkommen bis zur Bemessungsgrenze der Sozialversicherungspflicht. Unklar ist, ob die Herauslösung der tariflichen Altersversicherung aus diesem Prinzip vor den Sozialgerichten Bestand hätte. Schließlich würde die Regierung einen Teil des Anspruchs der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte an Dritte delegieren. Und: Nicht nur die Rentenkasse würde um Beiträge gebracht, sondern auch die Kranken- und die Arbeitslosenversicherungen.

Das Hauptproblem aber ist die Rolle dieser Tariffonds in der von Gewerkschaften geforderten Rente ab 60. Die Gewerkschaften würden das Geld der Tariffonds gerne zur Finanzierung eines Vorruhestandes einsetzen. Die Arbeitgeber wehren sich, weil das Modell das Rentenalter de facto herabsetze und zu teuer sei. Offen ist auch noch, ob die Tarifpartner ein neues Umlagesystem errichten, das wie die offizielle Rente funktioniert: Bei den Jüngeren wird das Geld für den Vorruhestand der Alten eingesammelt. Oder ob sie einen individuellen Ansparfonds bilden, an den jeder Einzahler einen individuellen Anspruch erwirbt.

Die Bereitschaft der Arbeitnehmer, in ein weiteres umlagefinanziertes System einzuzahlen, dürfte nicht besonders ausgeprägt sein: Denn die Jüngeren würden - wie in der gesetzlichen Altersversicherung - weniger ausbezahlt bekommen, als sie eingezahlt haben. Und: Arbeitnehmer, die sich sowohl im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen als auch in Tariffonds engagieren, werden erst einmal auf Nettolohnzuwächse verzichten müssen. Die müssten sie - wenn die Tarifabschlüsse im Rahmen der vergangenen Jahre bleiben - komplett in die neuen Säulen der Altersversorgung einzahlen.

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