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Politik: Drei von vier Urteilen im Kölner Müllskandal rechtens

Leipzig - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Urteile im Kölner Müllskandal weitgehend bestätigt. Die Revisionsanträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung wurden in fast allen Fällen verworfen.

Leipzig - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Urteile im Kölner Müllskandal weitgehend bestätigt. Die Revisionsanträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung wurden in fast allen Fällen verworfen. Das erklärte die Vorsitzende Richterin des 5. Leipziger Strafsenats des BGH, Monika Harms. Auch der Freispruch gegen den früheren Kölner SPD- Fraktionschef und Stadtrat, Norbert Rüther, habe Bestand. Lediglich der Fall des SPD-Bundespolitikers Karl Wienand müsse in den Teilen neu verhandelt werden, in denen er vom Kölner Landgericht freigesprochen worden war.

Die Schmiergeldzahlungen im Zusammenhang mit dem Bau der Kölner Müllverbrennungsanlage in den 90er Jahren hatten bundesweit für Aufsehen gesorgt. Im Dickicht von Stadtverwaltung, Parteien und Unternehmen sollen rund elf Millionen Euro Bestechungsgelder geflossen sein. Das Landgericht Köln hatte den ehemaligen Geschäftsführer der Kölner Abfallverwertungsgesellschaft (AVG), Ulrich Eisermann, wegen Untreue, Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Der Chef des Anlagenbauers Steinmüller, Sigfrid Michelfelder, wurde wegen Beihilfe zur Untreue und Bestechung zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

Den Drahtzieher der Affäre, Wienand, verurteilte das Kölner Landgericht vergangenes Jahr wegen Beihilfe zur Untreue zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren; vom Vorwurf der Steuerhinterziehung wurde er freigesprochen. Dieser Freispruch, so der BGH, sei nicht nachzuvollziehen. Den Freispruch für den ehemaligen SPD-Politiker Rüther erklärten die Leipziger Richter hingegen für rechtens, obwohl die Begründung des Landgerichts lückenhaft sei. ddp

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