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Dresdner Nachwahl: NPD will Schönhuber als Direktkandidaten

Die Dresdner NPD will den früheren Chef der rechtsradikalen Republikaner, Franz Schönhuber (82), als Direktkandidaten bei der Nachwahl zur Bundestagswahl ins Rennen schicken. Das teilte die rechtsextreme Partei am Freitag mit. (09.09.2005, 15:24 Uhr)

Dresden - Nach dem Tod der NPD-Kandidatin Kerstin Lorenz am Mittwoch musste für den Wahlkreis 160 (Dresden 1) die Bundestagswahl am 18. September abgesagt werden. Angesichts eines erwarteten knappen Wahlausgangs könnten die rund 219.000 Wahlberechtigten den Ausschlag für die Regierungsmehrheit geben. Die NPD will am kommenden Mittwoch ihren Kandidaten offiziell nominieren.

Schönhuber war mehr als ein Jahrzehnt eine Schlüsselfigur der rechten Szene in Deutschland. 1983 gründete er mit CSU-Abtrünnigen die Republikaner und wurde ihr Chef. 1989 kam die Partei ins Berliner Abgeordnetenhaus und mit Schönhuber ins Europaparlament. Nach jahrelangem Richtungsstreit und Querelen um seinen Führungsstil kehrte er 1995 der eigenen Partei den Rücken. Der Journalist wurde nach seinem Buch, in dem er seine Vergangenheit in der Waffen-SS verteidigte, vom Bayerischen Rundfunk fristlos entlassen. Heute arbeitet Schönhuber als Buchautor und lebt im oberbayerischen Kreuth.

Einen Termin für die Nachwahl in Dresden gibt es bisher nicht. Nach den gesetzlichen Vorschriften muss eine solche Abstimmung spätestens sechs Wochen nach dem Tag der Bundestagswahl erfolgen. Alle bisher in dem betroffenen Wahlkreis abgegebenen Stimmen sind ungültig. Bei der Bundestagswahl 2002 hatten sich SPD und CDU dort wie in ganz Sachsen ein Kopf-an-Kopf-Rennen geliefert.

In der Wahlnacht kann der Bundeswahlleiter durch die Wahlabsage in Dresden nur ein vorläufiges Endergebnis bekannt geben. Derzeit wird geprüft, in welcher Form das geschehen soll. SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz lobte diese Entscheidung und bezeichnete anderweitige Überlegungen als «geradezu widersinnig». Das Wahlergebnis vom 18. September wegen der Nachwahl in Dresden zu verschweigen, «wäre ein eklatanter Rechtsbruch».

In der Geschichte der Bundesrepublik hatte sich 1961 und 1965 nach dem Tod von Direktkandidaten das Endergebnis von Bundestagswahlen um einige Wochen verzögert. (tso/dpa)

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