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Drohnen-Angriff in Afghanistan: Tötung von deutschem Kämpfer war legal

Bei einem US-Drohnenangriff war 2010 ein Deutscher bei einem Drohnenangriff getötet worden. Die Bundesanwaltschaft stellt nun fest: Das war kein Kriegsverbrechen.

Die Tötung eines Deutschen im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet durch einen US-Drohnenangriff war nach Ermittlungen der Bundesanwaltschaft kein Kriegsverbrechen. Generalbundesanwalt Harald Range teilte am Montag mit, der damals 20-jährige Deutsche Bünyamin E. sei kein Zivilist gewesen, sondern Mitglied einer organisierten bewaffneten Gruppe. Gezielte Angriffe auf solche Personen seien in einem bewaffneten Konflikt kein Kriegsverbrechen. Die Tötung von Bünyamin E. sei vielmehr nach den Regeln des Kriegsvölkerrechts gerechtfertigt gewesen.

Er sei bewaffnet gewesen und habe an einem Treffen mit Al Qaida und Taliban-Mitgliedern teilgenommen, um ein Selbstmordattentat zu planen. Da es keinen Verdacht auf eine Straftat gebe, wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt.

Der aus Wuppertal stammende Mann war am 4. Oktober 2010 in Mir Ali durch einen Drohnenangriff der USA getötet worden. Er war der erste Deutsche, der Opfer eines Drohnenangriffs wurde. Da bei den Einsätzen immer wieder Zivilisten sterben, sind sie umstritten.

Generalbundesanwalt Range leitete im Juli 2012 ein Ermittlungsverfahren ein. Geprüft wurde, ob der gewaltsame Tod des Deutschen ein Kriegsverbrechen darstellte. Entscheidende Frage war hierfür, ob der Getötete den Status eines Zivilisten hatte oder nicht. Denn Zivilisten sind durch das humanitäre Völkerrecht auch in Kriegszeiten geschützt.

Die Überprüfung habe ergeben, dass Bünyamin E. von Wuppertal nach Pakistan ausgereist sei, um sich für den Dschihad an bewaffneten Auseinandersetzungen gegen Streitkräfte der Internationalen Schutztruppe Isaf und die pakistanische Armee zu beteiligen. Er habe sich an der Waffe ausbilden lassen und sei auch mit einer Waffe ausgestattet gewesen. Am 4. Oktober 2010 habe er an einem Treffen von acht Männern teilgenommen. Dort seien Pläne für ein Selbstmordattentat unter seiner Beteiligung gegen Angehörige der pakistanischen Armee oder der Isaf-Truppen vorangetrieben worden. Wie die Bundesanwaltschaft bekannt gab, stammen die Erkenntnisse aus dem Strafverfahren gegen den Bruder des Getöteten.

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