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Heiko Maas möchte Islamisten an der Ein- und Ausreise hindern.

© dpa

Dschihadisten in Deutschland: Reisen von Terroristen sollen verhindert werden

Im Kampf gegen den Terrorismus beschließt das Bundeskabinett ein verschärftes Strafrecht: Dschihadisten sollen in Deutschland nicht mehr beliebig ein- und ausreisen dürfen.

Von Robert Birnbaum

Polizei und Justiz sollen künftig Reisen von Fanatikern in Terrorcamps oder Kriegsregionen wirkungsvoller verhindern können. Eine Verschärfung des Strafrechts, die das Bundeskabinett an diesem Mittwoch beschließen wird, stellt schon den Versuch zur Ausreise unter Strafe, wenn das Reiseziel im Zusammenhang mit Terrortaten steht. Zugleich soll künftig jede Finanzierung von Terrorismus strafbar sein, also auch schon kleinere Spendenbeträge an entsprechende Täter oder Gruppen. Bisher galten die einschlägigen Strafvorschriften nur für „erhebliche“ Summen.

Mit dem Gesetzentwurf setzt Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) eine UN-Resolution vom vorigen September um. Der Sozialdemokrat hat sich in der Terrordebatte gegen weiter gehende Verschärfungen des Strafrechts gewehrt, die Regierung stand aber durch den UN-Beschluss in der Pflicht. Der Weltsicherheitsrat hatte in seinem Beschluss zudem detaillierte Vorgaben gemacht, wie die Mitgliedstaaten der Weltorganisation die Reisewelle vor allem islamistischer Fanatiker in Ausbildungslager und Kampfgebiete eindämmen müssen. Allein aus Deutschland sind nach Kenntnis der Sicherheitsbehörden bisher rund 600 Deutsche zur Terrormiliz „Islamischer Staat“ in den Nordirak gereist.

Strafbar war bisher schon die Teilnahme an Ausbildungslagern und Kämpfen. Die neue Vorschrift, die jetzt noch das Parlament beschließen muss, stellt bereits die Ausreise zu Terrorzwecken oder den Versuch dazu unter Strafe. Damit könnten Ausreisende schon bei Vorliegen eines begründeten Anfangsverdachts daran gehindert werden, Deutschland zu verlassen.

Der Strafrahmen reicht wie bei anderen terroristischen Taten bis zu zehn Jahren Haft. Die geplante Vorschrift kennt keine generellen Ausnahmen für Bürger von Staaten wie etwa Pakistan oder dem Irak, in denen Terrorgruppen agieren. Sie gilt zudem für die Unterstützung aller als terroristisch eingestuften Gruppen. Dazu gehört in Deutschland beispielsweise nach wie vor auch die kurdische PKK.

Es gibt juristische Herausforderungen bei der Motivforschung

In Sicherheitskreisen heißt es, zwar sei es im Einzelfall nicht einfach, den terroristischen Vorsatz einer Reise in einschlägige Länder gerichtsfest zu beweisen, zumal der Bundesgerichtshof hohe Anforderungen an solche Motivforschung gestellt habe. In vielen Fällen gebe es aber von der eigenen Twitter-Nachricht bis zu Hinweisen besorgter Familienangehöriger und Freunde ausreichende Indizien für die Strafverfolger, um zunächst einmal tätig zu werden.

Die neue Strafvorschrift ergänzt die bereits auf den Weg gebrachte Änderung des Pass- und Personalausweisgesetzes, die es erlauben soll, Terrorverdächtigen die Papiere zu entziehen und damit eine Reise etwa über die Türkei in den „Heiligen Krieg“ nach Syrien oder in den Irak zu erschweren.

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