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Politik: Duell für Drei

Von Hans Monath und Barbara Nolte Ein Duell ist ein Duell – auch wenn es mit Worten in einem deutschen Fernsehstudio ausgetragen wird. Und Guido Westerwelle nicht dabei sein darf.

Von Hans Monath

und Barbara Nolte

Ein Duell ist ein Duell – auch wenn es mit Worten in einem deutschen Fernsehstudio ausgetragen wird. Und Guido Westerwelle nicht dabei sein darf. Genau daran hat der Staatsrechtler Martin Morlok einiges auszusetzen: „Das Duell ist ein Stilmittel aus dem Western, das passt nicht zu unserem Wahlrecht.“ Der Düsseldorfer Professor präsentierte am Freitag in der Berliner FDP-Zentrale ein Gutachten, das er im Auftrag der Liberalen erarbeitet hat. Ergebnis: Die FDP hat gute Chancen, die Teilnahme ihres Kanzlerkandidaten beim TV-Duell zwischen Gerhard Schröder und Edmund Stoiber bei den öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern einzuklagen – und das hat die Partei auch vor.

„Möglichst schnell“ werde die FDP sich durch die Instanzen klagen, kündigte Generalsekretärin Cornelia Pieper an. Für die liberale Politikerin nämlich ist das geplante Duell des Kanzlers und seines Herausforderers von der Union eine „Mogelpackung“. Anders als das geplante TV-Format vorspiegele, gehe es nicht um eine Personenwahl, sondern um eine Parteienwahl. In starken Worten beklagte die Generalsekretärin eine „Ungleichbehandlung“ der Liberalen: ARD und ZDF hätten „ihre Unabhängigkeit auf dem Altar der Quote geopfert“.

Gutachter Morlok bekannte, er habe seinen Auftrag zunächst „mit deutlicher Skepsis“ betrachtet, sei aber im Lauf der Arbeit zu dem Schluss gekommen: „Da ist verdammt viel dran am Anliegen der FDP.“ Schließlich dürfe der Staat im demokratischen Wettbewerb keine Partei benachteiligen – dagegen müsse das Gebot der Rundfunkfreiheit notfalls zurücktreten. Keine Erfolgsaussichten bescheinigte der Staatsrechtler dagegen dem Versuch, sich auch in das Duell der privaten Sender einzuklagen.

Morloks Einschätzung der Ansprüche gegenüber den Öffentlich-Rechtlichen gilt freilich auch für andere Wettbewerber: „All dies greift auch zu Gunsten anderer Parteien.“ Der Begriff „Kanzlerkandidat“ sei schließlich kein „Konzept des Rechts“, sondern eine „Maßnahme der politischen Selbstdarstellung“, sagte er. Generalsekretärin Pieper bekräftigte, es gehe nicht um eine „Lex FDP“.

Der ARD-Chefredakteur Hartmann von der Tann ist davon überzeugt, dass das Bundesverfassungsgericht im Zweifelsfall das Duell auch für Vertreter der Grünen und der PDS öffnen werde. Solch eine Sendung steht aber schon auf dem Programm: Sie heißt „Die Runde der großen Parteien“. Bei den beiden Duellen sollten sich dagegen nur die Kandidaten miteinander messen, die tatsächlich eine Chance hätten, Kanzler zu werden – da sind sich alle an den Übertragungen der Debatten beteiligten Sender einig. „Hinterher benennt die Autofahrer-Partei und der Bund bibelfester Christen einen Kanzlerkandidaten, und dann müssen wir eine ganze Aula mieten“, sagt Sat 1-Politikchef Peter Limbourg.

Mit der Klage unternehme die FDP „den wenig liberalen Versuch, auf Programmentscheidungen des öffentlich-rechtlichen Fernsehens Einfluss zu nehmen“, sagt der ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender. Und sein ARD-Kollege von der Tann ergänzt: „Die FDP hat nach dem Möllemann-Zirkus lediglich die Absicht, mit uns ein bisschen PR zu spielen.“ Tatsächlich konnte Westerwelle mit seinen Beschwerden über die vermeintliche Benachteiligung durchs Duell bereits reichlich Sendezeit kapern.

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