zum Hauptinhalt

Düsseldorf: Mutmaßlicher Rüstungsspion verhaftet

Ein im Raum Düsseldorf verhafteter mutmaßlicher Rüstungsspion soll seit Dezember 2005 in geheimdienstlichem Auftrag ungenehmigte Rüstungsgeschäfte mit einem "außereuropäischen Empfängerstaat" abgewickelt haben.

Karlsruhe/Düsseldorf - Der Beschuldigte habe über eine Tarnfirma dem nicht näher bezeichneten Land "eine Vielzahl von Gütern, technischen Prüfgeräten und Ersatzteilen" geliefert, die dort in Rüstungsprojekten Verwendung finden sollten, wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mitteilte.

Weder die Hersteller noch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) seien über die Ausfuhr des Rüstungsmaterials informiert gewesen. Eine Genehmigung hätte das Bafa aber "auch im Falle einer ordnungsgemäßen Beantragung nicht erteilt", betonte die Bundesanwaltschaft.

Verhaftung schon am Montag

Der Mann wurde bereits am Montag an seinem Wohnort im Raum Düsseldorf aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs (BGH) festgenommen. Der BGH bestätigte inzwischen den Haftbefehl.

Die Tarnfirma sei "im europäischen Ausland ansässig" gewesen. Dem Mann sei es "in zahlreichen Fällen" gelungen, mit Hilfe einer in Bayern ansässigen Spedition die sensiblen Güter direkt bei den Herstellerfirmen abholen zu lassen. Dies sei unter dem Vorwand geschehen, die Ware in ein europäisches Nachbarland ausführen zu wollen. Die Spedition sorgte den Angaben zufolge für den Weitertransport in den Zielstaat.

Zahlreiche Durchsuchungen

Die Bundesanwaltschaft ließ die Geschäftsräume des Speditionsunternehmens, zwei weitere Wohnobjekte in Bayern und mehrere Wohn- und Geschäftsräume im Raum Düsseldorf durchsuchen. Im Wege der Rechtshilfe gab es überdies Durchsuchungen der Räumlichkeiten der Tarnfirma und eines Wohnobjekts im Ausland. Zudem sei auf ausländischen Konten befindliches und mutmaßlich aus den Straftaten stammendes Vermögen beschlagnahmt worden.

Es bestehe der Verdacht einer gegen Deutschland gerichteten geheimdienstlichen Agententätigkeit und von Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz. (tso/ddp)

Zur Startseite