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Politik: Duldung auch ohne Pass

Karlsruhe schränkt Bestrafung abgelehnter Ayslbewerber ein

Karlsruhe (dpa). Das Bundesverfassungsgericht hat die strafrechtliche Verfolgung abgelehnter Asylbewerber wegen unerlaubten Aufenthalts in Deutschland eingeschränkt. Kann ein zur Ausreise verpflichteter Ausländer nicht abgeschoben werden, weil die entsprechenden Papiere nicht vorliegen, dann muss die Behörde ihm zwingend eine vorläufige Duldungserlaubnis erteilen. Das gelte auch, wenn der Bewerber selbst die Beschaffung der Dokumente behindere, heißt es in dem Beschluss. Damit dürften die Gerichte keine Verurteilung wegen Verletzung ausländerrechtlicher Vorschriften aussprechen, entschied eine Kammer des Zweiten Senats (Aktenzeichen: 2 BvR 397/02). Die Karlsruher Richter gaben einem Syrer Recht, der 1998 mit gefälschtem Pass ohne eigene Identitätspapiere eingereist war. Das Ausländeramt konnte zunächst kein Heimreisedokument beschaffen, erst neun Monate später erhielt der Syrer eine Duldung. Weil er in der Zwischenzeit ohne Genehmigung in Deutschland lebte, verurteilte ihn das Amtsgericht Kempten zu vier Monaten Haft. Landgericht und Bayerns Oberstes Landesgericht bestätigten den Richterspruch. Die Verfassungsrichter hoben das Urteil nun auf.

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