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Politik: Durchbruch bei Entschädigung für NS-Opfer in Osteuropa

Bundesregierung und Jewish Claims Conference einigen sich / Deutschland zahlt 200 Millionen Mark bis 2002 BERLIN (mal).Die Bundesregierung und die Jewish Claims Conference (JCC) haben sich über die lange Zeit strittige Frage einer Entschädigung für die osteuropäischen Überlebenden des Holocaust geeinigt.

Bundesregierung und Jewish Claims Conference einigen sich / Deutschland zahlt 200 Millionen Mark bis 2002 BERLIN (mal).Die Bundesregierung und die Jewish Claims Conference (JCC) haben sich über die lange Zeit strittige Frage einer Entschädigung für die osteuropäischen Überlebenden des Holocaust geeinigt.Dies erfuhr der Tagesspiegel am Freitag aus informierten Kreisen in Bonn.Die Einigung kam in dieser Woche in einem Gespräch zwischen Kanzleramtschef Friedrich Bohl (CDU) und Vertretern des JCC zustande.Demnach wird die Bundesrepublik von 1999 an bis zum Jahr 2002 jährlich 50 Millionen Mark, insgesamt also 200 Millionen Mark, in eine Stiftung des JCC zahlen. Die jüdische Organisation soll die Gelder nach den Kriterien des sogenannten Artikel-2-Fonds an schätzungsweise 18 000 Opfer weiterleiten.Voraussetzung für die Zahlung ist, daß ein Überlebender des Völkermords an den Juden bislang keine andere Entschädigung erhalten hat, sich in einer wirtschaftlichen Notlage befindet und eine Mindestzeit in einem Konzentrationslager inhaftiert gewesen ist oder in einem Ghetto gelebt hat. Die Jewish Claims Conference wurde 1951 von 23 jüdischen Organisationen gegründet, um jüdischen NS-Opfern außerhalb Israels zur Entschädigung zu verhelfen. Im Gegensatz zu Überlebenden des Holocaust in westlichen Ländern hatten die Betroffenen im Machtbereich der früheren Sowjetunion bisher weder individuelle Entschädigungen noch Renten erhalten.An die meisten mittel- und osteuropäischen Länder hatte die Bundesregierung nach dem Fall der Mauer globale Zahlungen entrichtet.Viele dieser Gelder, die über Stiftungen verteilt werden sollten, waren jedoch bei den Opfern nie angekommen. Insbesondere der Modus der Entschädigung sowie die Höhe der Zahlungen war bis zuletzt umstritten.Mit der jetzt gefundenen Regelung bleibt die Bundesregierung bei ihrer Auffassung, daß die Betroffenen auch weiterhin von regelmäßigen individuellen Entschädigungszahlungen ausgeschlossen sind.Dem Betrag von jährlich 50 Millionen Mark liegt aber eine Berechnung zugrunde, die eine monatliche Zahlung von 250 Mark ermöglicht.Dies ist die Hälfte des Betrags für NS-Opfer im Westen, die die Kriterien des Artikels 2 erfüllen.JCC-Vertreter hatten sich unter Hinweis auf die Kaufkraftunterschiede schon früh mit Abstrichen einverstanden erklärt.Offiziell soll die Einigung Anfang nächster Woche verkündet werden.

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