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Durchsuchungen: Online-Razzien auch für Verfassungsschutz

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Online-Durchsuchungen sollen nach einem Pressebericht neben dem Bundeskriminalamt auch der Verfassungsschutz und die Bundesanwaltschaft Befugnisse zu Internet-Razzien erhalten.

Die "Neue Osnabrücker Zeitung" berichtete vorab, die SPD werde sich dem Drängen der Union in dieser Frage nicht widersetzen. Die Erlaubnis für Online-Durchsuchungen werde am Ende im BKA-Gesetz, im Verfassungsschutzgesetz und in der Strafprozessordnung stehen. Bei der Arbeit am BKA-Gesetz handle es sich um eine Pilot-Gesetzgebung, die sicher auf andere Behörden in Bund und Ländern übertragen werde, schrieb das Blatt.

Die Novelle zum BKA-Gesetz werden in etwa sechs Wochen kabinettsreif sein. Wenn Verfassungsschutzpräsident Heinz Fromm und Generalbundesanwältin Monika Harms auf Online-Durchsuchungen drängen sollten, werde sich die SPD dem nicht verschließen können. Klar sei aber auch, dass die Sozialdemokraten Online-Durchsuchungen nur mittragen würden, wenn die Vorgaben des Verfassungsgerichts penibel in alle betroffenen Gesetze eingearbeitet werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat Online-Durchsuchungen für grundsätzlich zulässig erklärt. Zugleich stellten die Richter aber sehr hohe rechtsstaatliche Hürden auf. (mhz/ddp)

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