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Pro-Snowden-Demo vor dem Reichstag in Berlin.

© Imago

Edward Snowden und seine Enthüllungen: Ein Jahr danach: Die NSA und der schwierige Kampf der Justiz

Edward Snowden enthüllte vor einem Jahr die skandalösen Praktiken der NSA. Wo steht die juristische Aufarbeitung der Affäre in Deutschland heute?

Von Robert Birnbaum

Das Problem mit den Juristen besteht darin, dass schon zwei davon meistens einer zu viel ist. Es sind aber sogar drei Rechtsgelehrte, die der NSA-Untersuchungsausschuss am Donnerstag als Sachverständige geladen hat. Sie sollen die Sicht des Völkerrechts auf die mutmaßlichen Ausspähpraktiken des US-Geheimdiensts und seines kleinen britischen Bruders GHCQ informieren. Doch es wäre den Abgeordneten nicht zu verdenken, wenn sie sich hinterher so schlau vorkämen wie zuvor. „Hier sind wir uns einig, dass wir uns nicht einig sind“, konstatiert zwischendurch der Bonner Völkerrechtler Stefan Talmon, und sein niederländischer Kollege Douwe Korff nickt sehr heftig dazu.

Die Szene im Europasaal des Paul-Löbe-Hauses könnte eine Randnotiz bleiben, wäre sie nicht symptomatisch für die Schwierigkeiten im Umgang mit der Abhöraffäre. Es ging konkret um eine Grundsatzfrage, die die Wissenschaft spaltet: Gilt noch der „altehrwürdige Grundsatz“, so der Berliner Dozent Helmut Philipp Aust, dass im Völkerrecht den Staaten alles erlaubt ist, was sie nicht ausdrücklich als verboten vereinbaren – oder ist das eine verstaubte Sicht aus dem 19. Jahrhundert, wie sich Korff empört? Lässt sich aus den allgemeinen Menschenrechten und speziell dem Recht auf Privatheit ein einklagbares Recht auf Nicht-Belauschtwerden ableiten – oder dürfen Staate ihre Spione im Ausland machen lassen was sie wollen?

Das klingt akademischer als es ist, steht doch dahinter die Frage, ob der NSA-Skandal mit den Mitteln der Justiz überhaupt zu fassen ist. Wer sollte den Agenten Einhalt gebieten? Einen Weltgerichtshof gibt es nicht. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, sagt Gutachter Aust, würde der Spionage gerne Fesseln anlegen. Er stoße aber immer wieder an eine knallharte Grenze: Auch die einschlägigen EU-Abmachungen enthalten den Vorbehalt, dass in Fragen nationaler Sicherheit der Datenschutz nicht gilt. Wo diese Grenze verläuft, definieren die Staaten selbst. Ob sich daran, wie Korff hofft, durch Gerichtsentscheidungen irgendwann etwas ändert, ist schwer voraussehbar.

Wegen des Handys der Kanzlerin Angela Merkel wird ermittelt

Auch Generalbundesanwalt Harald Range hat auf die Frage nach den Möglichkeiten der Justiz keine klare Antwort gefunden. Seine Entscheidung, wegen mutmaßlichen Lauschangriffs auf Angela Merkels Handy zu ermitteln, lässt sich in den Satz zusammenfassen: Man kann es ja wenigstens mal versuchen. Dabei spielt wohl eine Rolle, dass es aus technischen Gründen leibhaftige Lauscher im Regierungsviertel gegeben haben muss. Theoretisch ließen sich die enttarnen. In der Praxis ist die diplomatische Immunität im Weg, abgesehen davon, dass ihnen höchstens die Ausweisung droht.

Auf ein Verfahren wegen der angeblichen Massenausspähung deutscher Bürger verzichtet der oberste Ankläger vorerst ganz. Das trägt ihm Kritik von Oppositionsseite ein und sorgt für miese Noten in der Netzgemeinde. Die Entscheidung verweist allerdings auf ein zweites fundamentales Problem in dieser Affäre. Dank der Dokumentenberge, die Edward Snowden aus den Computern seines ehemaligen Arbeitgebers geschmuggelt hat, weiß die Welt inzwischen sehr viel über die Möglichkeiten der NSA. „XKeyScore“, „Prism“, „Tempora“ – die Kürzel der Überwachungs- und Auswertungsprogramme kennt jedes Computerkind.

Doch wie der Geheimdienst davon tatsächlich Gebrauch gemacht hat, darüber liegen bisher eher anekdotische Erkenntnisse vor. So scheint belegt, dass die NSA tatsächlich einen Staat komplett überwacht hat – das Steuerparadies Bahamas mit einer Einwohnerschaft wie Bochum.

Ob Edward Snowden zur Aufklärung beitragen kann, ist unklar

Wie viele Deutsche hingegen im Visier der angelsächsischen Überwacher waren oder sind, ist unbekannt. Ob es eine Massenüberwachung hier in Deutschland gab und gibt, ist vollends unklar. Haben Briten oder Amerikaner sich gar in den deutschen Internet-Knoten DE-CIX in Frankfurt eingehackt? Bisher ist keine Zapfstelle entdeckt. Das Dokument aus Snowdens Fundus, das die Massenüberwachung zu belegen schien, erwies sich als Liste der BND-Auslandsüberwachung, die der deutsche Dienst den Partner in Washington weitergibt. Offen ist, ob Snowden zur Aufklärung wird beitragen können. Im Ausschuss zanken Opposition und Koalition gerade über Sinn und Unsinn eines unverbindlichen „Kaffeebesuchs“ in Moskau. Freies Geleit nach Deutschland lehnt die Bundesregierung ab – aus Rücksicht auf die USA.

Dort ist die angedeutete Zerknirschung, die US-Präsident Barack Obama nach der Aufdeckung des Lauschangriffs auf Merkels Handy zeigte, längst wieder der Großmachtattitüde gewichen. Auf Ranges Ermittlung reagierte das US-Außenministerium mit der Belehrung, der „angemessenste Weg“ in dieser Frage seien „diplomatische Kanäle“.

In diesen Kanälen pflegen derlei politische Peinlichkeiten freilich zu versanden. Was Merkels Handy angeht, wahrscheinlich sogar zu Recht – im NSA-Ausschuss stuft selbst der Niederländer Korff den Lauschangriff auf die Kanzlerin als „diplomatische Spionage“ ein: „Natürlich will jeder Staat wissen, was der andere vorhat.“ Der Bonner Talmon erklärt Merkels Diensttelefon rundweg zum „legitimen Objekt ausländischer Spionage“.

Die Telefone und Computer der Bürger fallen nicht in diese Kategorie. Aber ob nicht sogar das Abhören ganz normaler Menschen vom Völkerrecht gedeckt sein könnte, so lange jemand „nationale Sicherheit“ geltend macht - das ist wieder einer dieser Punkte, an denen das Trio sich nur in der Uneinigkeit einig ist.

Prism, XKeyscore, etc.: Eine Chronik der Enthüllungen

5. Juni 2013:

In ihrer Online-Ausgabe berichtet der britische „Guardian“, dass der Handynetzbetreiber Verizon dem US-Geheimdienst NSA täglich Informationen zu allen Telefonanrufen innerhalb der USA sowie zwischen den USA und anderen Ländern übermitteln muss.

6. Juni: Weiteren Berichten zufolge dürfen die NSA und die Bundespolizei FBI auf Serverdaten großer Internetkonzerne wie Google, Microsoft, Yahoo, Facebook und Apple zugreifen. Das geheime Überwachungsprogramm namens „Prism“ wurde demnach 2007 eingeführt.

9. Juni: Der ehemalige US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden gibt sich als Quelle der Enthüllungen zu erkennen.

22. Juni: Snowden deckt das Überwachungsprogramm „Tempora“ des britische Geheimdienstes GCHQ auf. Dieses greife immense Datenmengen aus internationalen Seekabeln ab.

30. Juni: Die EU ist laut Berichten des Magazins „Der Spiegel“ Opfer der NSA- Spionage geworden. Unter anderem seien die EU-Vertretungen in Washington und New York abgehört worden. Auch in Deutschland wurden demnach monatlich rund eine halbe Milliarde Telefonate, E-Mails und SMS überwacht.

21.Juli: Der Bundesverfassungsschutz gibt zu, das NSA-Schnüffelprogramm „XKeyscore“ einzusetzen – offiziell nur zu Testzwecken. Das Programm soll innerhalb von 30 Tagen bis zu 41 Milliarden Datensätze von Internet-Nutzern speichern können.

1. August: Neue Berichte: Mittels „XKeyscore“ können NSA-Mitarbeiter in Echtzeit die E-Mails von Nutzern lesen sowie faktisch alle sonstigen Tätigkeiten im Netz verfolgen.

3./4. August: Der BND bestätigt, dass er Metadaten an die NSA übermittelt, personenbezogene Daten von Deutschen aber nur „im Einzelfall“. Die Kooperation diene der Auslandsaufklärung in Krisengebieten.

23. Oktober: Die Bundesregierung teilt mit, dass das Mobiltelefon von Kanzlerin Angela Merkel möglicherweise vom US-Geheimdienst überwacht wurde.

30. Oktober: Der US-Geheimdienst NSA verschafft sich laut einem Medienbericht heimlich Zugriff auf die internen Datennetzwerke der Internetkonzerne Yahoo und Google. Mit dem Programm „Muscular“ könne die NSA die E-Mails von hunderten Millionen Menschen weltweit ausspähen, berichtet die „Washington Post“.

15. Januar 2014: Der US-Geheimdienst NSA kann mit Mini-Sendern und Spionagesoftware auch Computer ohne Internetverbindung anzapfen, berichtet die „New York Times“. Das Spähprogramm namens „Quantum“ werde auch gegen Handelsinstitutionen der EU eingesetzt.

28. Januar: Die Geheimdienste der USA und Großbritanniens zapfen zur Sammlung privater Daten auch Smartphone-Spiele und die Apps von Facebook und Twitter an, berichtet die „New York Times“.

5. Februar: Auch der frühere Kanzler Gerhard Schröder ist während seiner Amtszeit offenbar vom US-Geheimdienst NSA abgehört worden, berichten die „SZ“ und der NDR.

27. Februar: Laut Unterlagen aus dem Snowden-Fundus speicherten die Geheimdienste der Vereinigten Staaten und Großbritanniens jahrelang millionenfach Webcam-Aufnahmen von Nutzern des Internetdienstes Yahoo. Im Zuge des Programms namens „Optic Nerve“ sollen den Ermittlern offenbar auch Nacktaufnahmen in die Hände gefallen sein. (mit AFP)

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