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Politik: Egon Krenz wieder auf freiem Fuß

Berliner Kammergericht gewährt Haftverschonung BERLIN (sc).Der frühere SED- und Staatschef der DDR Egon Krenz ist wieder auf freiem Fuß.

Berliner Kammergericht gewährt Haftverschonung BERLIN (sc).Der frühere SED- und Staatschef der DDR Egon Krenz ist wieder auf freiem Fuß.Am Donnerstag mittag gab das Berliner Kammergerichts einer Haftbeschwerde der Anwälte von Krenz statt und setzte damit eine bereits zu Prozeßbeginn verfügte Haftverschonung wieder in Kraft.Krenz war am 25.August wegen Totschlags an DDR-Flüchtlingen zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden.Wegen laufender Revisionen ist das Urteil jedoch noch nicht rechtskräftig. Krenz verließ nach 18 Tagen Einzelhaft gestern kurz nach halb fünf Uhr die Untersuchungshaftanstalt in Moabit.Der 4.Strafsenat des Kammergerichts habe seinen Beschluß damit begründet, daß Krenz stets sämtliche der mit der Haftverschonung verbundenen Auflagen erfüllt habe, sagte Justizsprecherin Michaela Blume dem Tagesspiegel.Trotz eines seit November 1996 bestehenden Haftbefehls habe er sich nicht dem Strafverfahren entzogen und sei an allen 116 Verhandlungstage vor Gericht erschienen.Zu den Umständen, die bereits während des Prozesses die Haftverschonung begründet hätten, seien keine neuen hinzugekommen. Damit widersprach das Kammergericht dem Berliner Landgericht, das wegen des ergangenen Urteils bei Krenz auf Fluchtgefahr erkannt hatte.Der Haftbefehl gegen Krenz bleibt bestehen, wird aber außer Vollzug gesetzt.Der Anwalt von Krenz, Robert Unger, begrüßte die Entscheidung des Kammergerichtes.Der Beschluß ist nach Auskunft der Justizpressestelle rechtskräftig.Die Möglichkeit einer Kautionszahlung für seine Freilassung hatte Krenz, der im Zusammenhang mit dem Prozeß immer wieder von "Siegerjustiz" gesprochen hatte, stets verworfen. Im Unterschied zu den mitangeklagten ehemaligen Politbüromitgliedern Günther Kleiber und Günter Schabowski, die zu je drei Jahren verurteilt worden waren, wurde Krenz am 25.August noch im Gerichtssaal verhaftet.Neben der Haftbeschwerde hatte die Verteidigung von Krenz auch Revision gegen das ihrer Ansicht nach zu hohe Strafmaß eingelegt.Auch die Anklage war in Revision gegangen.Sie hatte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von elf Jahren gefordert. Nach Verlassen der Haftanstalt sagte Krenz vor Journalisten, er bedanke sich bei seinen Freunden für die ihm erwiesene Solidarität.Über die Haftbedingungen wollte er sich nicht äußern: Das werde er zuerst seiner Frau erzählen.

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