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Norbert Blüm greift das Bundesverfassungsgericht in einem "FAS"-Gastbeitrag wegen des Ehegattensplittings für homosexuelle Paare an.

© Gerd Nowakowski

Ehegattensplitting für Homo-Paare: Norbert Blüm kritisiert das Bundesverfassungsgericht

Norbert Blüm attackiert das Bundesverfassungsgericht wegen dessen Entscheidung, das Ehegattensplitting sei auch auf homosexuelle Paare anzuwenden. Nicht jede Form von Zweisamkeit „ist schon wertvoll, weil sie zustande kommt“, schreibt der ehemalige Arbeitsminister unter anderem in einem Zeitungsbeitrag.

In dem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung schreibt Norbert Blüm (CDU) weiter, das Bundesverfassungsgericht habe sich „kurzerhand über eine gefestigte, langjährige Rechtsprechung hinweggesetzt“. Der Fall sei Ausdruck einer „hastenden gerichtlichen Assimilation an die launische Wechselhaftigkeit dessen, was gerade ‚in‘ ist“, die in Karlsruhe häufig zu beobachten sei. Dabei handele es sich „teilweise um fundamentale Umdeutungen von elementaren Begriffen des Rechtstaates“.

Die Argumentation der Richter, ihre Entscheidung „verändere nicht den Schutz von Ehe und Familie, sondern gleiche lediglich diesen an andere Partnerschaftsmodelle an“, nennt Blüm einen „rhetorischen Trick“: „Genauso gut könnte jemand behaupten, er verändere den Schutz im Straßenverkehr nicht, wenn er ihn an Gewohnheiten des Straßenverkehrs anpasse, auch wenn diese unfallträchtiger sind.“

Blüm schreibt weiter: „Die Familie ist die Elementareinheit der Gesellschaft, die auf ihr Weiterleben angelegt ist. Diese Funktion vermögen gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht einzulösen. Kinder, ihr Kommen und Gedeihen, spielen offenbar beim Hohen Verfassungsgericht eine niedere Rolle.“ Tatsächlich gebe es Benachteiligungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften, die beseitigt werden müssten. Doch „der Spielraum dieser Veränderung“, so Blüm, „liegt unterhalb des Normzwecks der Ehe und Familie. Ausgerechnet dieser ist offenbar aus dem Blickfeld der höchsten Richter verschwunden.“

Nicht jede Form von Zweisamkeit, schreibt Blüm, „ist schon wertvoll, weil sie zustande kommt“. Ehe und Familie, die das Grundgesetz schützen solle, „sind jedenfalls einmalig und ein kostbares Kulturprodukt, das unserer Natur entspricht“. Selbst das Bundesverfassungsgericht könne nicht verändern, „dass Kinder nicht gleichgeschlechtlichen Partnerschaften entspringen“. (Tsp)

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