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Politik: Ein bisschen Nervensache

Letzte Phase der Föderalismusreform / Bleibt beim Umweltrecht alles wie gehabt?

Berlin - Am Montag werden die Mitglieder von Bundestag und Bundesrat Post von Franz Müntefering und Edmund Stoiber bekommen. Dann wollen die beiden Vorsitzenden der Föderalismuskommission nach den einjährigen Beratungen ihren Vorschlag für die möglicherweise größte Staatsreform seit gut 30 Jahren unterbreiten. Seit Wochen wird im Wesentlichen in einer Dreierrunde – beteiligt sind Münteferings zuständige Mitarbeiter in der SPD-Fraktion, die Münchner Staatskanzlei und das Bundeskanzleramt – abgewogen und vorformuliert, was die Kommission am 17. Dezember beschließen soll. Da Verfassungsänderungen in Bundestag und Bundesrat jeweils eine Zweidrittelmehrheit brauchen, ist die Kompromissfindung nicht ganz einfach. Und Müntefering und Stoiber haben vor, nur jene Bereiche aus den umfangreichen Beratungen zur Abstimmung zu stellen, bei denen auch ein Konsens hergestellt ist. „Das ist jetzt ein bisschen Nervensache“, sagt ein beteiligter CDU-Politiker.

Nicht zuletzt beim Umweltrecht, wo die Fronten noch immer hart sind. Die bislang zwischen Bund und Ländern zersplitterte Materie soll – das ist eigentlich Konsens – ganz dem Bund zugeschlagen werden. Allerdings wollen die Länder das nur billigen, wenn sie beim Naturschutz, der Landschaftspflege oder beim Wasserhaushalt (wo sie bisher zuständig sind) die Möglichkeit bekommen, von Bundesgesetzen abzuweichen. Dem widersetzen sich vor allem die Grünen, die eine Vollkompetenz des Bundes durchsetzen wollen. Nach Informationen des Tagesspiegels könnte die Konfrontation dazu führen, dass es beim Umweltrecht gar keine Änderungen gibt und die bestehende Verfassungslage mit weit gehender Länderzuständigkeit und nur einer rahmenrechtlichen Kompetenz des Bundes bleibt. „Verfassungspolitisch wäre das peinlich“, meint ein SPD-Kommissionsmitglied.

Auch bei den bildungspolitischen Themen herrscht noch Streit zwischen Bund und Ländern. Doch zeichnet sich hier die Lösung ab. Sie werde näher an den Vorstellungen der Länder liegen, heißt es aus der Kommission. So dürften Hochschulzugang und Abschlüsse zentral vom Bund geregelt werden, dagegen wird die Qualitätssicherung der Hochschulen wohl Ländersache.

Auch bei den Finanzthemen zeichnen sich Lösungen ab. Zwar wird es die von der Bundesregierung gewünschte Zentralisierung der Steuerverwaltung nicht geben. Doch gibt es einen Fünfpunkteplan zur besseren Kooperation des Fiskus bei Bund und Ländern. Wohnungsbauförderung und die Finanzierung der Gemeindestraßen sind bald reine Ländersache. Von der ursprünglichen Absicht, die Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern abzuschaffen, ist nur die Verlagerung des Hochschulbaus auf die Länder geblieben. Doch sollen die Finanzhilfen des Bundes an die Länder, etwa bei der wirtschaftlichen Strukturförderung, durchgreifend neu geregelt werden. Selbst ein wenig Steuerautonomie für die Länder könnte es geben, indem diese den Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer selbst bestimmen können. Zudem gibt es einen kleinen Steuertausch: Der Bund bestimmt künftig über die Kfz-Steuer (Rot-Grün will sie abschaffen und dafür die Mineralölsteuer nochmals erhöhen), die Länder bekommen dafür die Versicherungssteuer.

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