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Politik: Ein Fall aus Bayern

Das bayerische Innenministerium soll einen Nürnberger Amtsrichter unter Druck gesetzt haben, um einen abgelehnten sudanesischen Asylbewerber in Haft zu halten. Der für die Prüfung der Abschiebehaft zuständige Richter erstattete daraufhin Selbstanzeige und lehnte sich wegen Besorgnis der Befangenheit selbst ab.

Das bayerische Innenministerium soll einen Nürnberger Amtsrichter unter Druck gesetzt haben, um einen abgelehnten sudanesischen Asylbewerber in Haft zu halten. Der für die Prüfung der Abschiebehaft zuständige Richter erstattete daraufhin Selbstanzeige und lehnte sich wegen Besorgnis der Befangenheit selbst ab. Das Landgericht Nürnberg-Fürth gab dem Antrag des Richters statt (AZ: 4 ABL 9188/99). Bayerns Innenminister Beckstein (CSU) bestreitet den Vorgang allerdings heftig.

In seiner Selbstanzeige erklärt der Richter, ihm sei bereits im Vorfeld eines Beschlusses vom 17. Juni vom Nürnberger Ausländeramt mitgeteilt worden, "dass seitens des bayerischen Innenministeriums eine dem Haftantrag stattgebende Entscheidung erwartet werde". Der Innenminister habe ferner verlauten lassen, dass er den Richter, der den Betroffenen aus der Haft entlasse, "einen Kopf kürzer machen" werde.

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