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Politik: Ein Fall für die Pflege

Für geistig Behinderte gibt es selten Geld aus der Versicherung – und jetzt kommen viele ins Rentenalter

Berlin - Die Gesundheitsministerin zumindest scheint sensibilisiert zu sein. „Gott sei Dank“, sagte Ulla Schmidt kürzlich in einer Rede zur Pflegereform, würden in Deutschland nun auch Menschen mit geistiger Behinderung alt. Es ist – nach dem Euthanasie-Programm der Nationalsozialisten – die erste Generation. Doch beim Thema Pflegereform denke kaum jemand an diese Menschen, klagt Klaus Lachwitz, Chef des Hauptstadtbüros der Bundesvereinigung Lebenshilfe.

Im Prinzip ist das Problem ähnlich wie bei den Demenzkranken: Weil Pflegebedürftigkeit bislang nur an rein körperlichen Kriterien bemessen wird, fallen viele der 450 000 geistig Behinderten bei der Pflegeversicherung durch den Rost. Obwohl sie ständiger Betreuung bedürfen, bekommen sie keine Leistungen. „Der Beaufsichtigungsbedarf wird nicht anerkannt“, sagt Lachwitz.

Aber auch Behinderte, denen Pflegebedürftigkeit attestiert wurde, erhalten meist weit weniger aus der Pflegeversicherung als gewöhnliche Pflegefälle. Solange sie in ihren Einrichtungen bleiben, ist der Sozialhilfeträger für sie zuständig. Die Kommune zahlt Eingliederungshilfe, und die Pflegeversicherung legt maximal 256 Euro obendrauf. Das ist nicht nur kein Vergleich mit den Sätzen für Pflegeheimbewohner, es ist auch deutlich weniger als für ambulant Gepflegte.

Damit seien Behinderte „doppelt benachteiligt“, findet Elisabeth Scharfenberg, die Pflegeexpertin der Grünen. Die Höhe der Eingliederungshilfe ist nämlich, anders als Leistungen der Pflegeversicherung, abhängig vom jeweiligen Einkommen und Vermögen der Angehörigen. Die unterschiedliche Behandlung sei nicht nachzuvollziehen, ärgert sich Lachwitz. Schließlich seien Behinderte genauso über ihre Jobs in Werkstätten pflicht- oder über ihre Familien mitversichert.

Den normalen Satz zahlt die Pflegeversicherung nur, wenn die Behinderten ihre Fördereinrichtung verlassen und in ein gewöhnliches Pflegeheim umziehen. Das aber sei „auf Menschen mit schwerer Behinderung nicht eingestellt“, sagt Scharfenberg. Die Grünen fordern deshalb, pflegebedürftigen Behinderten generell den vollen ambulanten Pflegesatz zukommen zu lassen, den sie zudem erhöhen wollen.

Der Bedarf müsse gedeckt werden, verlangt der Arbeitskreis „Teilhabeorientierte Pflege“ der Behindertenbeauftragten der Regierung, Karin Evers-Meyer, und zwar unabhängig vom Ort, an dem Behinderte wohnten. So könne man verhindern, dass Kommunen ältere Behinderte in ungeeignete Heime abzuschieben versuchten, nur um ihre Kosten auf die Pflegeversicherung abzuwälzen, argumentiert die Lebenshilfe. Ein generelles Problem sei, dass Behinderten- und Pflegepolitik bisher weitgehend getrennt stattfinde, sagt Lachwitz. Bei der anstehenden Pflegereform müsse man aber beides im Blick haben. Und vor allem eines bedenken: Alte Menschen verbringen im Schnitt nicht einmal ein Jahr im Heim. Bei geistig Behinderten gehe es meist um viele Jahrzehnte.

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