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Politik: Ein namhaftes Urteil

Wer geschieden wird, kann seinen angenommenen Namen an den neuen Partner und sogar die Kinder weitergeben

Heißen Sie Kasuppke? Heiraten Sie einen oder eine von und zu Adelsleben, nehmen den Namen an, trennen sich wieder und setzen mit ihrem neuen Partner, der sich auch Adelsleben nennen darf, viele kleine Adelslebens in die Welt. Genau das hat der Gesetzgeber mit der Neuordnung des Namensrechts vor zehn Jahren verhindern wollen. Doch er durfte es nicht, hat jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geurteilt. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist an dieser Stelle verfassungswidrig.

Zum (gemeinsamen) Ehenamen, heißt es da bislang, können nur der Geburtsname des Mannes oder der Frau bestimmt werden. Herr oder Frau Kasuppke könnte also in einer neuen Ehe den Namen Adelsleben samt Adelstitel führen, die Kinder könnten es auch, aber eben nicht beide Partner.

Diese strenge Regelung, entschieden jetzt die Richter, verstößt gegen die im Grundgesetz geschützte freie Entfaltung der Persönlichkeit. Dazu gehöre auch der Name als Ausdruck von Identität und Individualität – und zwar über die Dauer einer Ehe hinaus. Der Gesetzgeber jedoch behandele den erworbenen Namen gegenüber dem Geburtsnamen als geführten Namen minderer Qualität. Diesen Fehler müsse er binnen eines Jahres beheben, bis dahin behalte in diesen Fällen jeder der Partner den Namen, den er bei der Heirat trägt.

Der Erste Senat unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier sieht sein Urteil als späten Sieg der Emanzipation. Trotz vieler Reformen habe sich die Dominanz der Männernamen bis heute fortgesetzt. Tatsächlich wählen die Partner in über 80 Prozent der Ehen einen gemeinsamen Namen, und in über 90 Prozent ist es der des Mannes. Die Leid Tragenden seien die Frauen. Sie würden zum Namenswechsel praktisch gezwungen. So argumentierte auch die Klägerin in Karlsruhe, eine Designerin namens Elke Arora. Das Justizministerium hatte eingewandt, auf diese Weise könnten sich schöne Namen gegen den Willen ihres ursprünglichen Trägers noch weiter über die Welt verbreiten, als sie es ohnehin schon tun. Darüber konnten die Richter nur den Kopf schütteln. Verkürzt lautet ihre Begründung: Namen sind kein Eigentum, und die Ehe ist wichtiger als das Ego.

Außer Frau Arora sind bislang keine weiteren Fälle prominent geworden. Ex-Minister Rudolf Scharping, der sich nun mit dem angeheirateten Namen seiner neuen Frau, Kristina Gräfin Pilati von Thassul zu Daxberg-Borggreve, schmücken dürfte, will das gar nicht. Scharping ist schöner.neu

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