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Der verurteilte Cannabis-Züchter zeigte sich von seiner unbelehrbaren Seite.

© dpa

Ein SPRUCH: Illegal, legal, nicht egal

Obwohl die meisten Argumente für und gegen eine Legalisierung bekannt sind, sollte es endlich eine unvoreingenommene Debatte über die Drogenpolitik in Deutschland geben. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Fatina Keilani

Der Cannabis-Beschluss des Verfassungsgerichts ist im März 20 Jahre alt geworden. Damals wurde ein winziger Schritt in Richtung Liberalisierung getan, doch an der grundsätzlichen Systematik hat sich nichts geändert: Es bleibt strafbar, Cannabis zu kaufen, anzubauen, in Verkehr zu bringen.

Das wollen Deutschlands Strafrechtsprofessoren und auch viele Richter und Staatsanwälte ändern. 122 von ihnen haben eine Petition unterzeichnet, die auf die Freigabe zielt. Ihre Gründe: Drogenkonsum könne nicht verhindert werden. Strafrechtliche Verfolgung treibe die Menschen in die Beschaffungskriminalität und verursache bei Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft unmäßige Kosten, außerdem habe der Staat keine Kontrolle über die Qualität der Drogen.

In den USA haben zwei Bundesstaaten Cannabis für den privaten Konsum freigegeben – und die Steuermillionen sprudeln nur so. In 20 Staaten ist der Konsum zu medizinischen Zwecken erlaubt. Das ist er zwar auch bei uns, aber nur in ganz engen Grenzen. Erst seit Mai 2011 darf Cannabis in Arzneimitteln in den Verkehr gebracht werden. Am vergangenen Montag tat ein Kölner Richter den nächsten Schritt und entschied, dass auch der Eigenanbau von Cannabis legal sein kann – ebenfalls in sehr engen Grenzen.

Drogen gibt es nicht nur an jeder Schule und in jedem Club, sie tauchen auch in immer neuen Erscheinungsformen auf. Während sich also Staatsanwälte und Polizei bei Betäubungsmitteldelikten vergeblich mit der Verfolgung abmühen, konsumieren die Menschen neue synthetische Drogen und die sogenannten „Legal Highs“, die rechtlich einzuordnen der Gesetzgeber kaum nachkommt. Im Betäubungsmittelgesetz sind sie nicht gelistet, unter das Arzneimittelrecht fallen sie aber nach einer neuen EuGH-Entscheidung auch nicht.

Grüne und Linke bringen das Thema immer wieder in den Bundestag, zuletzt am 5. Juni. Der Linken-Abgeordnete Frank Tempel, ein Kriminalpolizist, plädierte dafür, die unerwünschten Folgen des Betäubungsmittelrechts zu erforschen. Bei der Koalition stieß er auf Widerstand: Schnellschüsse wolle man nicht.

Obwohl die meisten Argumente bekannt sind – es sollte eine unvoreingenommene Debatte geführt werden, wie Grüne und Linke sie fordern. Die Strafrechtsprofessoren sind schon weiter. Ihr Manifest lässt sogar den Schluss zu, dass sie auch harte Drogen freigeben wollen, auch wenn dies nicht wörtlich drinsteht. Auf der Webseite ihres Schildower Kreises läuft eine „Prohibitionsuhr 2014“, die anzeigt, welche Kosten Deutschland durch die repressive Drogenpolitik entstehen. Am Sonnabend stand sie bei 2,18 Milliarden Euro. Insgesamt werden jährlich rund 3,3 Milliarden Euro für die Strafverfolgung dieser Delikte ausgegeben – und zehn Millionen für Prävention.

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