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Einbürgerung: Länder fordern "Gesinnungstest"

Bei Zweifeln an einer rechtsstaatlichen Gesinnung sollen Ausländer keinen deutschen Pass mehr erhalten. Das bayrische Innenministerium bestätigte Medienberichte über eine entsprechende Bundesratsinitiative.

Berlin - Ausländer, die einen so genannten Ehrenmord oder einen islamistischen Anschlag verteidigen, sollen keinen deutschen Pass bekommen können. Schon bei Zweifeln an einer rechtsstaatlichen Gesinnung, die der Einbürgerungsbehörde nach einem Gespräch bleiben, soll es keinen deutschen Pass mehr geben dürfen. Das bayerische Innenministerium bestätigte am Freitag einen Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" über einen entsprechenden Gesetzentwurf. Bayern wolle die am vergangenen Dienstag beschlossene Bundesratsinitiative gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen, Baden- Württemberg, Niedersachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Hamburg in die Länderkammer einbringen, schreibt das Magazin.

Einbürgerung soll widerrufbar sein

Die Länder trieben damit eine Initiative der Innenminister- Konferenz vom November in Nürnberg voran, einheitliche Standards für die Einbürgerung zu setzen, heißt es weiter in dem Bericht. Der bayerische Entwurf regt laut "Spiegel" zudem an, Ausländern vor einer Einbürgerung einen Fragebogen mit allen bekannten extremistischen Vereinigungen vorzulegen und sich von ihnen per Unterschrift erklären zu lassen, dass sie keine dieser Organisationen unterstützen. Wenn sich später herausstelle, dass falsche Angaben gemacht worden seien, könne die Einbürgerung widerrufen werden.

Der Sprecher des bayerischen Innenministeriums betonte, das sei alles nicht neu und so bereits bei der Frühjahrskonferenz 2006 der Innenminister in Garmisch-Partenkirchen vereinbart worden. Dort habe Einigkeit bestanden, dass Einbürgerungswillige über die bereits gesetzlich vorgeschriebene Regelanfrage beim Verfassungsschutz hinaus selbst zur Mitgliedschaft in extremistischen oder extremistisch beeinflussten Organisationen befragt werden sollen. (tso/dpa)

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