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Politik: Eine abschließende Entscheidung fällt erst im März

Das Bundeskabinett beschäftigt sich an diesem Mittwoch erstmals mit dem umstrittenen Entwurf für ein Stiftungsgesetz zur Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern. Eine abschließende Entscheidung mit möglichen Änderungen soll voraussichtlich erst im März fallen, hieß es am Dienstag aus Regierungskreisen in Berlin.

Das Bundeskabinett beschäftigt sich an diesem Mittwoch erstmals mit dem umstrittenen Entwurf für ein Stiftungsgesetz zur Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern. Eine abschließende Entscheidung mit möglichen Änderungen soll voraussichtlich erst im März fallen, hieß es am Dienstag aus Regierungskreisen in Berlin. Zunächst soll die Ende Januar oder Anfang Februar in Washington anstehende Verhandlungsrunde über die Verteilung der Gelder abgewartet werden. Dafür soll der Entwurf dem deutschen Sonderbeauftragten Graf Lambsdorff als Verhandlungsgrundlage dienen.

Nach der im Dezember 1999 getroffenen Grundsatzvereinbarung soll die deutsche Seite in einem Stiftungsfonds insgesamt zehn Milliarden Mark bereitstellen. Streit gibt es jedochüber die im Gesetzentwurf vorgesehene Anrechnung bereits gewährter Entschädigungszahlungen. Wegen Verjährung der Ansprüche wies unterdessen das Landgericht Stuttgart die Klagen zweier früherer Zwangsarbeiter aus Dänemark gegen den Elektrokonzern Bosch zurück.

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