zum Hauptinhalt

Politik: Eine Ohrfeige für den BND

Geheimdienstkontrolleure des Parlaments wollen Presse-Bespitzelung mit externem Ermittler aufklären

Berlin - Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat bei der Bespitzelung von Journalisten in den 90er Jahren rechtswidrig gehandelt – zu dieser Einschätzung kommen jetzt sowohl der Bundestag als auch die Bundesregierung. Zudem soll die weitere Aufklärung des jüngsten BND-Skandals nicht in den Händen des BND selbst verbleiben. Eine Ohrfeige für BND-Chef August Hanning, der jetzt Staatssekretär im Bundesinnenministerium werden soll und der vor zehn Tagen von Kanzleramtsminister Frank Walter Steinmeier (SPD) mit einen Zwischenbericht zur Aufklärung der Affäre beauftragt worden war.

In einer geheimen Sitzung beschloss am Montag das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG), zuständig für die Kontrolle der Geheimdienste, einen Sachverständigen für eigene Ermittlungen zu bestellen. Jener soll untersuchen, in welchem Umfang der BND zwischen 1993 und 1996 Journalisten observiert hat, auf welcher Rechtsgrundlage – und wer bis hin zum Kanzleramt davon wusste.

In ihrer Sondersitzung kamen die Abgeordneten zu dem Schluss, dass „der BND teilweise seine ihm eingeräumten Befugnisse überschritten hat“, wie es in einer gemeinsamen Erklärung heißt. Die bekannt gewordene Observation sei nicht durch Befugnisse zum Schutz seiner Mitarbeiter und Quellen gedeckt gewesen.

Dem Befund schloss sich auch Ernst Uhrlau, Geheimdienstkoordinator im Bundeskanzleramt an, der voraussichtlich neuer BND-Chef wird. „Nicht nur das Kontrollgremium kommt zu dem Schluss, dass hier Befugnisse überschritten wurden“, sagte Uhrlau dem Tagesspiegel. Bei der Gesamtbetrachtung der Operation, „in ihrem zeitlichen Umfang, der Tiefe und der Breite der Maßnahmen“, könne es geschehen, das so etwas „nicht mehr dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht“. Grundlage der Schlüsse des PKG war der Zwischenbericht Hannings, versehen mit einer Bewertung der Bundesregierung.

Das Gremium behielt es sich in seiner Besprechung vor, weitere Maßnahmen zu ergreifen, wie etwa eine Akteneinsicht beim BND. Der PKG-Vorsitzende Volker Neumann (SPD) sagte: „Noch besteht auf jeden Fall weiter Aufklärungsbedarf“. In der Sitzung war es auch um die Frage gegangen, inwieweit das Kanzleramt der Regierung Kohl und damit der damalige Geheimdienstkoordinator Bernd Schmidbauer (heute PKG- Mitglied) informiert war. Schmidbauer sagte nach der Sitzung, er sehe sich „voll bestätigt“, dass er, wie er schon erklärt hatte, “nicht über die Vorgänge informiert war“. PKG-Mitglied Christian Ströbele (Grüne) sagte, er fordere nach wie vor, eine „ umfassende öffentliche Aufklärung“. Ob es dafür eines Untersuchungsausschusses bedürfe, werde sich zeigen. „Ich fordere aber von der Bundesregierung, nicht nur den geheimen Ausschuss, sondern die Öffentlichkeit über die Ergebnisse zu informieren.“ Die Grünen erwägen nun, eine Aktuelle Stunde im Bundestag zu beantragen. In der nächsten Woche tritt das PKG erneut zusammen, voraussichtlich soll dann der Ermittler benannt werden.

Zur Startseite