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Politik: Einfache Lösung – schwieriges Gesetz

Wenn sich Union, SPD und Grüne im Streit um die Zuwanderung nicht einigen, gibt es nur zwei Lösungen: Entweder man tut nichts – oder SPD und Grüne setzen einzelne Vorhaben mit ihrer Mehrheit im Bundestag durch. Das Parlament wäre nicht gehindert, einzelne Vorschriften oder Regelungsbereiche aus dem Gesetz herauszulösen und als ein so genanntes Artikelgesetz zu verabschieden.

Wenn sich Union, SPD und Grüne im Streit um die Zuwanderung nicht einigen, gibt es nur zwei Lösungen: Entweder man tut nichts – oder SPD und Grüne setzen einzelne Vorhaben mit ihrer Mehrheit im Bundestag durch. Das Parlament wäre nicht gehindert, einzelne Vorschriften oder Regelungsbereiche aus dem Gesetz herauszulösen und als ein so genanntes Artikelgesetz zu verabschieden. Juristisch ist das ein gangbarer Weg: „Teilt die Bundesregierung oder der Bundestag eine Materie in verschiedene Gesetze auf, um auszuschließen, dass der Bundesrat Regelungen verhindert, die für sich genommen nicht unter dem Vorbehalt seiner Zustimmung stehen, ist dies verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden“, heißt es im Leitsatz zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur umstrittenen Homo-Ehe vom Juli 2002.

Damit billigten die Karlsruher Richter einen Kniff, um den Bundesrat in seiner Macht ganz erheblich zu beschneiden. Zugleich legten sie Kriterien fest, wann dessen Zustimmung erforderlich ist – und stutzten ihn damit noch weiter. Denn die Länder müssten nicht schon zwingend ja sagen, wenn ein Bundesgesetz bloß ein „Verwaltungshandeln auf einem bestimmten Gebiet auslöst oder beendet“. Vielmehr muss das Bundesgesetz „Einrichtung und Verfahren von Landesbehörden“ regeln. Kommen also keine neuen Behörden hinzu und greift das Gesetz auch nicht unmittelbar in ihren Ablauf ein, indem es ihnen etwa neue Aufgaben zuweist, besteht keine Zustimmungspflicht.

Das könnte sich Rot-Grün zu Nutze machen. Der Schutz nichtstaatlich und geschlechtsspezifisch Verfolgter, eine Härtefallregelung, Familiennachzug, die Aufnahme hoch Qualifizierter – all das könnte ohne die Union durchgesetzt werden. Nur: Klarer und einfacher, wie ursprünglich gewollt, wird das Ausländerrecht damit nicht. Auch wird man den Wirrwarr der verschiedenen Berechtigungsstufen für den Aufenthalt nicht beseitigen können.

Nichtstun ist allerdings ebenfalls keine echte Alternative. Das deutsche Parlament ist in der Pflicht, verschiedene EU-Richtlinien in nationales Recht zu transformieren: vier zum Asylrecht und vier zur Migration allgemein, bei denen es auch etwa um Familiennachzug geht. Nötig ist dafür ein förmliches Gesetzgebungsverfahren. Und das Parlament kann die EU-Vorgaben jederzeit erweitern – wie es etwa Flüchtlingsorganisationen bereits beim Thema Asyl gefordert haben.

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