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Einigung: Koalition beschließt schärfere Regeln für Managergehälter

Viele strittige Themen lagen beim Koalitionsausschuss auf dem Tisch, eine Annäherung war angesichts des Wahlkampfs schwierig. Bei den Managergehältern konnten sich SPD und Union zwar auf strengere Regeln einigen - eine Obergrenze für Vorstandsbezüge wird es aber nicht geben.

Die große Koalition hat sich auf schärfere gesetzliche Auflagen für Spitzenverdiener in der Wirtschaft verständigt. Das teilten die Fraktionschefs von Union und SPD, Volker Kauder und Peter Struck, am Donnerstagmorgen nach über sechsstündigen Beratungen des Koalitionsausschusses in Berlin mit. Am Vormittag wollen verschiedene Teilnehmer den Ausgang des Treffens aus ihrer Sicht bewerten.

Nach dem Konzept soll der gesamte Aufsichtsrat und nicht nur ein kleiner Ausschuss über die Gehaltshöhe eines Managers entscheiden. Zudem sollen Manager ihre Aktienoptionen künftig frühestens nach vier statt bisher nach zwei Jahren einlösen können.

Aufsichtsräte werden haftbar gemacht

Die Aufsichtsräte sollen verpflichtet werden, je nach wirtschaftlicher Lage des Unternehmens Vorstandsvergütungen zu kürzen. Geschieht dies nicht, sollen sie dafür haftbar gemacht werden. Auch die Vorschriften für den Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat will die Koalition verschärfen. Die entsprechenden gesetzlichen Änderungen des Aktien- und Handelsrechts sollen möglichst Mitte des Jahres in Kraft treten.

Weitergehende Vorschläge sollen von einer Arbeitsgruppe geprüft werden. Eine Obergrenze für Vorstandsbezüge soll es nicht geben. Die Union lehnt den Vorschlag der SPD ab, wonach Managergehälter und Abfindungen von Firmen generell nur noch bis zu einer Million Euro steuerlich abgesetzt werden können.

Einzelregelungen im Umweltrecht beschlossen

Die Runde einigte sich zudem darauf, nach dem Scheitern des Umweltgesetzbuchs mehrere Einzelregelungen auf den Weg zu bringen. Das Kabinett will die Gesetze zum Naturschutz-, Wasser- und Strahlenschutzrecht am 11. März verabschieden. Struck nannte es ärgerlich, dass die Union verhindert habe, den Schritt zu einem kompletten Umweltrecht mitzugehen. Mit den Einzelgesetzen haben die Bundesländer nun die Möglichkeit zu Abweichungen.

Nach den Worten von CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer haben sich beide Seiten in der Koalitionsrunde "nur auf das Allernötigste" geeinigt. Es sei sichtbar geworden, dass das Ende der großen Koalition seine Schatten voraus werfe. Beide Seiten unterstrichen, sie wollten ihre Vorstellungen in anderen Regierungskonstellationen nach der Bundestagswahl im September durchsetzen.

Keine Annäherung beim Mindestlohn für Zeitarbeiter

Bei den Konflikten um Lohnuntergrenzen für Zeitarbeiter und die Reform der Jobcenter gab es wie erwartet keine spürbare Annäherung. In der Sitzung kamen dagegen die Reform der Finanzmärkte und mögliche Staatshilfen für Unternehmen wie den Autobauer Opel und den Zulieferer Schaeffler ausgiebig zur Sprache. Laut Struck gab es Übereinstimmung, dass alles getan werden müsse, um Arbeitsplätze zu retten.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte zuvor erklärt, sie halte produzierende Unternehmen wie Opel im Gegensatz zu Finanzdienstleistern nicht für "systemrelevant". Der Autobauer könne wie andere notleidende Unternehmen auch Hilfen aus dem neuen 100- Milliarden-Euro-Rettungsfonds beantragen. (ut/dpa)

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