Einstweilige Anordnung : Verfassungsrichter stoppen deutsches EFSF-Sondergremium

28.10.2011 12:06 Uhr
Nanu, schien der Euro am Donnerstag nicht vorerst gerettet? Nun muss sich Kanzlerin Merkel schon wieder mit einem Rettungsproblem beschäftigen. Foto: dapd
Nanu, schien der Euro am Donnerstag nicht vorerst gerettet? Nun muss sich Kanzlerin Merkel schon wieder mit einem Rettungsproblem beschäftigen. - Foto: dapd

Update Schnelle Handlungsfähigkeit für den Euro-Rettungsschirm sollte das neunköpfige Gremium aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses im Bundestag garantieren. Nun könnten sich Entscheidungen deutlich verzögern.

Die Bundesregierung kommentiert den vorläufigen gerichtlichen Stopp des parlamentarischen Sondergremiums zur Euro-Rettung nicht. Es handele sich um ein laufendes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Freitag in Berlin. Dazu die nehme die Regierung üblicherweise keine Stellung. Das gelte auch in diesem Fall. Zur Frage nach möglichen Verzögerungen in den Verfahren nach dem Karlsruher Urteil sagte Seibert: "Das haben wir nicht zu werten, zu welchen Auswirkungen es kommt." Die Regierung werde in europäischen Fragen weiter vertrauensvoll mit dem Bundestag zusammenarbeiten.

Der Sprecher des Bundesfinanzministeriums, Martin Kotthaus, sagte, die Entscheidung in der Hauptsache sei abzuwarten. Wann diese falle, sei noch unklar. Man könne nur hoffen, dass das bald geschehe.

Das Bundesverfassungsgericht hegt Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines neuen Sondergremiums zur parlamentarischen Kontrolle des Euro-Rettungsschirms EFSF. Das Gericht in Karlsruhe gab am Freitag einem Antrag von zwei SPD-Bundestagsabgeordneten auf einstweilige Anordnung statt. Das bedeutet, dass das neunköpfige Bundestagsgremium vorerst keine Entscheidungen über den Einsatz des Euro-Rettungsschirms EFSF fällen darf.

Das Sondergremium war vor kurzem ins Leben gerufen worden, um in besonders eiligen Fällen rasch grünes Licht für EFSF-Hilfen zu geben. Die Entscheidung in Karlsruhe könnte also die Abstimmung im Bundestag über den weiteren Einsatz deutscher Kreditgarantien im Rahmen des Euro-Rettungsschirms verlangsamen.

Der Bundestag wird nach Worten des Parlamentarischen Geschäftsführers der CDU/CSU-Fraktion, Peter Altmaier, trotz einer einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichtes jederzeit über die deutsche Mitwirkung beim Euro-Rettungsschirm EFSF entscheiden können. "Der Deutsche Bundestag wird dafür sorgen, dass bis zur Entscheidung in der Hauptsache die Handlungsfähigkeit Deutschlands und die Handlungsfähigkeit des europäischen Fonds jederzeit sichergestellt sind", sagte Altmaier am Freitag in Berlin. Das Plenum habe in den vergangenen Monaten gezeigt, dass es notfalls auch in kürzester Zeit zusammentreten könne.

Altmaier sagte, bis zum Urteil müsse das Bundestagsplenum entscheiden, der Haushaltsausschuss müsse die Beschlüsse vorbereiten. Er hoffe, dass die Karlsruher Richter zügig entschieden und eine monatelange Diskussion vermieden werde. Der Haushaltsausschuss selbst wird am heutigen Mittag aufgrund des Urteils außerplanmäßig zusammentreffen. (Reuters)

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