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EINWÄNDE DER KRITIKER: Online-Durchsuchung: Heikles Instrument

EilfallregelungDie Online-Durchsuchung war über Monate der Hauptstreitpunkt in den Verhandlungen um das BKA-Gesetz. Noch immer in der Kritik steht jetzt die Regelung, wonach im Eilfall eine solche Durchsuchung auch ohne einen Richter genehmigt werden kann.

Eilfallregelung

Die Online-Durchsuchung war über Monate der Hauptstreitpunkt in den Verhandlungen um das BKA-Gesetz. Noch immer in der Kritik steht jetzt die Regelung, wonach im Eilfall eine solche Durchsuchung auch ohne einen Richter genehmigt werden kann. Damit sei das heikle Instrument, das einen tiefen Eingriff in die Privatsphäre darstelle, der rechtsstaatlichen Kontrolle entzogen.

Spähangriff

Das BKA-Gesetz enthält auch die Neufassung des Lauschangriffs und den Spähangriff – für den Gefahrenfall. Am Späh angriff, insbesondere beim Ausspähen von Wohnungen Unbeteiligter (wenn sich dort ein Verdächtiger aufhält), hatte sich Kritik entzündet.

Informantenschutz

Der Gesetzentwurf untergrabe den Informantenschutz im Journalismus und die Vertraulichkeit im Arzt-Patientenverhältnis. Ärzte und Journalisten müssten wie Geistliche ein volles Zeugnisverweigerungsrecht haben.

Länderzuständigkeit

Trotz langer Abstimmungsprozesse in der Innenministerkonferenz bemängeln Kritiker unklare Abgrenzungen in den Zuständigkeiten zwischen BKA und Länderpolizei. Da eine Definition für den internationalen Terrorismus im Gesetz fehle, könne das BKA nach Belieben durchgreifen.

Konflikt Bundesanwaltschaft und BKA

Künftig gebe es zwischen der Bundesanwaltschaft (GBA) und dem BKA Kompetenzstreitigkeiten, befürchten die Kritiker. Da die Gefahrenabwehr, für die das BKA künftig zuständig sein soll, aber stets vorgeht, werde die Aufsicht der Justizbehörde beschränkt.

Gesetzessystematik

Kritiker bescheinigen dem Gesetz, „Normenklarheit“ nicht zu gewährleisten. Begründungen wie „dringend“ oder „aktuell“ würden für verschiedene Maßnahmen durcheinander benutzt. Die Notwendigkeit, Eingriffsnormen einheitlich zu formulieren, wurde bei einer Anhörung im Innenausschuss des Bundestages betont. Auch der Grundrechtsschutz werde von Maßnahme zu Maßnahme unterschiedlich gehandhabt. Hierfür bedürfe es einer einheitlichen Regelung im Gesetz. babs

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