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Politik: Einwanderung: Bayern führt Blaue Karte für ausländische Fachkräfte ein

Bayern führt eine Blaue Karte für ausländische High-Tech-Spezialisten ein, die flexibler als die Green Card den Bedarf an Fachkräften decken soll. Die Blaue Karte werde auf Grundlage des geltendenden Rechts noch im Juli eingeführt und vereinfache die Anwerbung von Experten im Ausland, sagte Innenminister Günther Beckstein am Montag.

Bayern führt eine Blaue Karte für ausländische High-Tech-Spezialisten ein, die flexibler als die Green Card den Bedarf an Fachkräften decken soll. Die Blaue Karte werde auf Grundlage des geltendenden Rechts noch im Juli eingeführt und vereinfache die Anwerbung von Experten im Ausland, sagte Innenminister Günther Beckstein am Montag. Die CDU-Innenminister begrüßten den Schritt als Alternative zur Green Card, über die der Bundesrat am 14. Juli abschließend beraten wird.

"Wir alle prüfen, ob wir nicht auch so etwas einführen", sagte der Brandenburger Innensenator Jörg Schönbohm nach einem Treffen der CDU/CSU-Innenminister in München. Die Green Card soll bis zu 20.000 Computerexperten einen fünfjährigen Aufenthalt in Deutschland erlauben. Die Blaue Karte soll bei Aufenthaltsfristen, Branchen und Kontingenten flexibler sein. Beckstein erklärte, mit der Blauen Karte könnten Firmen auch in anderen High-Tech-Bereichen, in denen die Nürnberger Bundesanstalt für Arbeit einen Arbeitskräftemangel feststellt, Mitarbeiter "ohne ausländerrechtliche Komplikationen" anwerben. Dazu müsse kein festes Kontingent festgeschrieben werden. Ändere sich die Lage am Arbeitsmarkt, könne die Regelung angepasst werden.

Der Freistaat sichere den ausländischen Spezialisten eine Aufenthaltsgenehmigung für die Dauer ihres Arbeitsvertrages zu. Firma und Bewerber müssten also nicht mehr vorab die Genehmigung bei der jeweiligen Ausländerbehörde einholen. Anders als bei der Green Card würde der Aufenthalt nicht pauschal auf fünf Jahre angelegt, sagte Beckstein. Firmen könnten Spezialisten für ein einjähriges Projekt nach Deutschland holen oder sie länger als fünf Jahre behalten.

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