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Politik: Einweg-Verpackungen: Ab Mitte 2001 droht ein Zwangspfand - Verpackungsordnung gescheitert

Der deutsche Lebensmittelhandel muss sich auf ein Zwangspfand auf Einweg-Getränkeverpackungen von Mitte nächsten Jahres an einstellen. Die Bundesregierung sowie Vertreter der Wirtschaft, des Handels und von Umweltverbänden konnten sich bei einem Spitzentreffen nicht auf alternative Regelungen zur Verpackungsverordnung einigen.

Der deutsche Lebensmittelhandel muss sich auf ein Zwangspfand auf Einweg-Getränkeverpackungen von Mitte nächsten Jahres an einstellen. Die Bundesregierung sowie Vertreter der Wirtschaft, des Handels und von Umweltverbänden konnten sich bei einem Spitzentreffen nicht auf alternative Regelungen zur Verpackungsverordnung einigen.

Wie das Bundesumweltministerium am Mittwoch in Berlin auf Anfrage bestätigte, besteht kein hinreichend breiter Konsens mehr für eine Reform der Verpackungsverordnung. Der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) und der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT) hätten sich grundsätzlich gegen eine Abgabe auf Getränke- Einwegverpackungen ausgesprochen.

Das Zwangspfand wird entsprechend der Verpackungsverordnung eingeführt, weil die gesetzliche Mehrwegquote von 72 Prozent im Jahr 1998 zum zweiten Mal in Folge unterschritten wurde. Nach letzten Erhebungen betrug der Mehrweganteil in der Getränkewirtschaft 1998 nur noch 70,31 Prozent. Das Pfand beträgt 50 Pfennig auf Verpackungen, deren Mehrweganteil sich gegenüber 1991 verschlechtert hat, dazu gehören Bier, Mineralwasser und Wein.

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