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Einwegpfand: Klage ausländischer Getränkefirmen abgewiesen

Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hat Klagen von drei ausländischen Getränkeherstellern gegen das deutsche Einwegpfand abgewiesen.

Mannheim - Für die Frage, ob das Pfand auch für ausländische Firmen gilt, sei der Bund zuständig, erklärte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. In den Berufungsverfahren klagten zwei österreichische und ein französischer Getränkehersteller wegen angeblicher Wettbewerbsnachteile, weil sie auf ihre nach Deutschland exportierten Getränke Pfand erheben und bei Rückgabe erstatten sollten. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte die Klagen zuvor abgewiesen. Der Mannheimer Verwaltungsgsgerichtshof ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. (AZ: 10 S 1538/05 und 10 S 1557/05)

(tso/AFP)

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