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Einwohnerzahlen: Bundestag beschließt Volkszählung für 2011

Nach mehr als zwei Jahrzehnten gibt es 2011 in Deutschland wieder eine Volkszählung. Die Opposition stimmte im Bundestag gegen das Zensusanordnungsgesetz.

Der Bundestag hat gegen die Stimmen der Opposition das Zensusanordnungsgesetz verabschiedet. Damit werden die EU-Vorgaben für eine europaweite Volkszählung bis zum 1. Juli 2011 umgesetzt. Erstmals sollen in Deutschland nicht mehr alle Bürger direkt befragt werden sondern nur jeder Zehnte. Abweichend vom ersten Entwurf wurden während der Gesetzesberatungen noch Fragen zur Religionszugehörigkeit und zum Migrationshintergrund aufgenommen. Die Opposition stellte sich gegen die nachträglichen Änderungen. Die Linke bemängelte fehlende Transparenz, FDP und Grüne befürchten, das Gesetz halte einer gerichtlichen Überprüfung nicht Stand.

Die Volkszählung soll Basisdaten zur Bevölkerung, Erwerbstätigkeit und Wohnsituation als Grundlage für staatliche Aufgaben liefern. Zentral ist die Ermittlung der tatsächlichen Einwohnerzahlen. Diese sind für die verschiedenen Formen des Finanzausgleichs und für die Einteilung der Wahlkreise maßgeblich. In der Bundesrepublik gab es zuletzt 1987 eine von vielen Protesten begleitete Volkszählung, in der DDR 1981. Seit der Wiedervereinigung hat es allerdings eine große Binnenwanderung von Ost- nach Westdeutschland gegeben.

Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes liegt die tatsächliche Einwohnerzahl um 1,3 Millionen unter der amtlichen Fortschreibung. Statt 82 Millionen Einwohnern gäbe es also nur 80,7 Millionen. Die Zahl der hier lebenden Ausländer dürfte um mindestens 500.000 niedriger sein. Auch die fortgeschriebenen Wohnungszahlen gelten als stark überhöht.

Zunächst werden 2011 die Melde- und andere Verwaltungsregister ausgewertet. Eine ergänzende Stichprobe soll die Qualität der so gewonnen Daten absichern und weitere in den Registern nicht vorliegende Daten, etwa zur Bildung, erheben. Die Zahl der direkt zu befragenden Haushalte wurde vom Bundestag von sieben auf zehn Prozent verändert. Ferner werden die 17,5 Millionen Eigentümer von Wohngebäuden schriftlich befragt.

Mit der Aufnahme der Religionszugehörigkeit kam der Bundestag den Wünschen von Religionsgemeinschaften nach. Es wird sowohl nach der Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft gefragt als auch nach dem Bekenntnis zum sunnitischen, schiitischen, alevitischen Islam, zum Buddhismus, Hinduismus und sonstigen Weltanschauungen. In der EU-Zensusverordnung ist die Abfrage der Religionszugehörigkeit nicht vorgesehen.

Um Daten über einen Migrationshintergrund zu erhalten, wird erhoben, ob der Betroffene oder ein Elternteil nach 1955 aus dem Ausland nach Deutschland gezogen ist. Damit soll die damals einsetzende Anwerbung sogenannter Gastarbeiter erfasst werden. Der weitgehend registergestützte Zensus soll den Aufwand und die Kosten der Volkszählung erheblich reduzieren. Beim Streit mit den Ländern erklärte sich der Bund bereit, seine Leistungen von 84 Millionen auf 250 Millionen Euro zu erhöhen. (ds/dpa)

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