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Elektronischer Personalausweis: Ein Ausweis – drei Variationen

Das künftige elektronische Dokument kann ab 2010 in verschiedenen Modellen beantragt werden. Ein Musterexemplar der Karte gibt es allerdings noch nicht. Der Auftrag wird erst vergeben, wenn das Gesetz beschlossen ist.

Eine Erleichterung erwartet der Bundesinnenminister vom geplanten elektronischen Personalausweis ganz persönlich: Wenn dieser ab dem 1. November 2010 ausgegeben werde, „spare ich mir den Ärger, die elektronische Steuererklärung mit Elster dann doch wieder ausdrucken zu müssen“. Denn das neue Dokument, für das Wolfgang Schäuble (CDU) wirbt, verbindet künftig den normalen elektronisch lesbaren Ausweis mit der Möglichkeit, sich bei gewerblichen oder amtlichen Online-Prozeduren mithilfe der Karte zu identifizieren. Die bisherigen umständlichen und vielfältigen Verfahren sollen überflüssig werden. Am Mittwoch ist die Befassung im Bundeskabinett vorgesehen. Insbesondere „der etwas jüngeren Generation“, sagt Schäuble, könne man nur dazu raten, die Möglichkeiten der Online-Identifizierung zu nutzen. „Sonst muss man sich die vielen Pins und Tans weiterhin merken.“

Was der Innenminister anspricht, ist eine Besonderheit des neuen, im Scheckkartenformat geplanten Dokuments. Der Personalausweis kann künftig drei Funktionen erfüllen, von denen aber nur eine verpflichtend ist: die Ausweisfunktion. Darüberhinaus ist die elektronische Identifizierung für Online-Transaktionen auf den Chip im Personalausweis programmierbar. Als dritte Funktion steht zudem die sogenannte qualifizierte elektronische Signatur zur Verfügung.

In ihrer Grundfunktion wird die Karte außer mit dem sichtbaren Passfoto mit einem biometrischen Merkmal, dem digitalisierten Lichtbild, versehen. Darüber hinaus finden sich nur die bisher auch üblichen Daten aufgedruckt: Name, Anschrift, Geburtstag, Geburtsort, Amt, Ablaufdatum, Augenfarbe und Körpergröße. So weit die Pflicht.

Schon das Speichern zweier digitaler Fingerabdrücke als zusätzliches biometrisches Identifizierungsmerkmal – und damit die Nutzung des Personalausweises als vollwertiger Passersatz – ist optional. Auslesen können die biometrischen Daten nur Polizisten zur Personenkontrolle im Inland und Grenzbeamte. Das digitalisierte Foto wird bei den Meldestellen hinterlegt. Die Fingerabdrücke sollen ausschließlich auf dem Ausweis-Chip gespeichert werden.

Ebenfalls nur auf Wunsch wird als zweite Funktion der elektronische Identitätsnachweis eingerichtet. Dazu nötig ist eine zusätzliche Pin-Nummer für den Ausweis und ein Lesegerät am Computer. Ein solches Lesegerät könne, sagen die Experten im Bundesinnenministerium (BMI), entweder in die Tastatur integriert oder separat an den Computer angeschlossen werden. Neben den Möglichkeiten des E-Government denken die Ministeriellen insbesondere an die Nutzung für das E-Business – mit Banken, Versicherungen, der Bahn, Fluggesellschaften oder dem Versandhandel.

Alle am Verfahren teilnehmenden Firmen müssen sich zertifizieren lassen. Dabei wird auch geprüft, welche Daten die Firmen brauchen. Der Chip soll so programmiert werden, dass er die Daten nicht automatisch versendet. Vielmehr wird beim konkreten Identifizierungsverfahren angezeigt, welche Daten freigegeben werden sollen. Der Nutzer muss diese dann per Pin freigeben. Für dieses Verfahren sind Name, Anschrift, Geburtstag, Geburtsort und Ablaufdatum vorgesehen. Die dritte Funktion wird die qualifizierte elektronische Signatur sein. Dieses komplizierte Identifizierungsverfahren wird von privaten Firmen angeboten. Der Ausweis wäre künftig nur Speichermedium.

Ein Musterexemplar der Karte gibt es noch nicht. Der Auftrag werde erst vergeben, wenn das Gesetz beschlossen ist. Wie viel das gute Stück, das eine Gültigkeit von zehn Jahren haben wird, dann kostet, könne man deshalb noch nicht sagen. Aber der Ausweis „wird nicht so teuer wie der Pass“, versichert Schäuble. Bis Ende des Jahres rechnet das Ministerium mit dem Abschluss des Gesetzesverfahrens.

Die Zeit der großen politischen Auseinandersetzungen um das Projekt innerhalb der großen Koalition zumindest dürfte vorbei sein. Immerhin beruht das Optionsmodell bereits auf einem Kompromiss mit der SPD. Die Sozialdemokraten hatten insbesondere die verpflichtende Aufnahme von Fingerabdrücken wegen datenschutzrechtlicher Bedenken abgelehnt. Zwar hält Schäuble dagegen, es gehe um den Service für die Bürger, „nicht um Allmachtsfantasien des Staates“. Aber auch er benennt einen Vorteil des Kompromisses: „Ich finde, dass die Lösung, die wir gefunden haben, eine intelligente ist, sie hat eine höhere Chance, Akzeptanz zu finden.“ Jetzt müsse man eben Überzeugungsarbeit für das weitergehende Modell leisten.

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