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Politik: Elf-Prozess: Heimreise mit Hindernissen

Die Hoffnungen der französischen Justiz, Alfred Sirven schnell in die Heimat zu holen, haben sich mit seiner Festnahme auf dem Frankfurter Rhein-Main-Flughafen am Samstag zerschlagen. Obwohl der 74-Jährige bereits ankündigte, einer Überstellung nach Frankreich zuzustimmen, ist Paris wegen der Zwischenlandung in Deutschland jetzt gezwungen, formell in Berlin seine Auslieferung zu beantragen.

Die Hoffnungen der französischen Justiz, Alfred Sirven schnell in die Heimat zu holen, haben sich mit seiner Festnahme auf dem Frankfurter Rhein-Main-Flughafen am Samstag zerschlagen. Obwohl der 74-Jährige bereits ankündigte, einer Überstellung nach Frankreich zuzustimmen, ist Paris wegen der Zwischenlandung in Deutschland jetzt gezwungen, formell in Berlin seine Auslieferung zu beantragen. Das schreibt die europäische Konvention zur Auslieferung von 1957 vor. Allerdings kann das ganze Verfahren nach dem Schengener Abkommen von 1990 vereinfacht werden.

Im Abkommen von 1957 verpflichten sich die Unterzeichnerländer, von der Justiz Verfolgte gegenseitig auszuliefern - es sei denn, der Auszuliefernde verstieß in dem Staat, von dem er ausgeliefert werden soll, ebenfalls gegen das Gesetz. Das scheint bei Sirven nicht der Fall zu sein. Obwohl sein Name im Zusammenhang mit der Leuna-Affäre steht, läuft in Deutschland kein Verfahren gegen ihn.

Das Auslieferungsersuchen wird entweder auf diplomatischem Wege übermittelt oder direkt durch den französischen Außenminister an die deutsche Justizministerin.

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