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Elterngeld: Umverteilung von Arm zu Reich?

Wohlfahrtsverbände sehen deutliche Mängel beim Elterngeld – und wollen den Mindestbetrag erhöhen.

Berlin - Eine umfassende Überprüfung des Elterngeldes wird es erst Anfang Oktober geben. Dann wird ausgewertet, wo es Veränderungen geben muss. Doch schon jetzt werden kleine Korrekturen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes diskutiert. Das weckt Befürchtungen beim Paritätischen Gesamtverband. „Wir wollen nicht, dass durch diese kleinen Gesetzesänderungen große substanzielle Korrekturen ausbleiben“, sagt Verbandsreferentin Marion von zur Gathen.

Sie hat auch schon Vorschläge für substanzielle Veränderungen am Elterngeld. „Wenn wir die Situation nach den vorliegenden Zahlen bewerten, ist das Elterngeld eine Umverteilung von geringen Einkommen zu höheren, und das kann nicht sein“, sagt die Referentin. Sie beruft sich auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes, wonach etwa die Hälfte aller Elterngeldbezieher nur den Mindestbetrag von 300 Euro bekommen. Deshalb fordern die Wohlfahrtsverbände, den Sockelbetrag zu erhöhen. „Das wird aber nicht passieren“, sagt Caren Marks, Sprecherin der Arbeitsgruppe Familie in der SPD-Bundestagsfraktion. „Der Verband unterliegt einem Irrtum, weil nicht alle, die nur den Grundbetrag erhalten, auch in geringen Einkommensverhältnissen leben“, sagt Marks, die auch Mitglied im Familienausschuss ist.

Oft beziehen auch Frauen oder Männer aus Haushalten mit nur einem, dafür aber sehr hohem Einkommen Elterngeld. „Auch diese Personen bekommen den Grundbetrag“, sagt Marks. Es handle sich eben um eine Lohnersatzleistung, mit dem Sockelbetrag als soziale Komponente. „Das Erziehungsgeld war eine Prämie vor allem für Geringverdiener, die immer weniger erreicht hat und den meisten jungen Familien nicht geholfen hat, Beruf und Familie zu vereinbaren“, erklärt Marks. Unterstützung erhält sie vom Ausschussmitglied Ingrid Fischbach (CDU): „Die Einführung des Elterngeldes war ein Paradigmenwechsel, der auch so gewollt war.“

Die Erhöhung des Sockelbetrags war am Dienstag in einer Anhörung des Familienausschusses kein großes Thema. „Wir sehen dafür keinen Spielraum und keine Notwendigkeit“, sagte die Ausschussvorsitzende Kerstin Griese (SPD). Thema waren die kleinen Änderungen am Elterngeld. Dazu zählt beispielsweise die „Großelternzeit“. Demnach sollen Männer und Frauen Elternzeit beantragen können, wenn ihre minderjährigen Kinder Nachwuchs bekommen haben. Oder wenn ihre Kinder noch in einer Berufsausbildung sind. „Die Großeltern werden vom Beruf freigestellt, das Elterngeld bekommen weiterhin die leiblichen Eltern, also beispielsweise die minderjährige Tochter“, sagt Griese. Einige Verbände fordern, dass auch Großeltern Geld bekommen sollten, wenn sie eine Auszeit zur Betreuung ihrer Enkel nehmen. „Es ist zu befürchten, dass diese Änderung wirkungslos bleibt, weil wohl die wenigsten ohne finanziellen Ausgleich aussteigen können“, sagte Barbara König vom Zukunftsforum Familie in der Ausschusssitzung. Weitere Änderungen sind bei der Bezugsdauer des Elterngeldes vorgesehen, die auf mindestens zwei Monate festgeschrieben werden soll. Und eine Flexibilisierung der Antragstellung. Demnach sollen Eltern auch ohne Angabe von Gründen den Antrag einmal ändern können. Bislang mussten sie hierfür Härtefälle geltend machen. Außerdem soll der Berechnungszeitraum modifiziert werden. Wehr- und Zivildienst soll nicht berücksichtigt werden, wenn die Väter davor berufstätig waren.

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