zum Hauptinhalt

Empfehlungspapier: Caritas will besser vorsorgen

Nach der Serie von öffentlich gewordenen Missbrauchsfällen in katholischen Einrichtungen geht der Caritasverband in die Offensive. Er legte jetzt Empfehlungen zur Vorbeugung von sexuellem Missbrauch vor.

Von Matthias Meisner

Berlin - Das achtseitige Papier enthält auch klare Weisungen an die Einrichtungen der Caritas, die zum Beispiel Fälle von sexuellem Missbrauch immer der Staatsanwaltschaft anzeigen sollen. Die Sorge um die Schutzbefohlenen habe für den Verband „höchste Priorität“. Der Präsident des Verbandes, Peter Neher, sagte am Mittwoch dem Tagesspiegel, die Empfehlungen sollten „dazu beitragen, im Alltag aufmerksam zu bleiben für einen sensiblen Umgang mit Fragen von Nähe und Distanz in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und mit behinderten Menschen“. Es gebe im Verband „reichhaltige Erfahrungen“ im angemessenen Umgang mit dieser Thematik, versicherte er.

Verantwortliche könnten sich schuldig machen, wenn sie eine Anzeige unterlassen und dies dazu führt, dass der Täter eine ansonsten unterbundene Straftat begeht, stellt die Caritas in ihren Empfehlungen fest. Auch länger zurückliegende Fälle seien bei Bekanntwerden an die Staatsanwaltschaft heranzutragen, auch wegen der „Glaubwürdigkeit in der Öffentlichkeit“. Die beste Prävention bestehe darin, dass „in den Einrichtungen ein Klima herrscht, in dem über Sexualität und die Gefahr sexuellen Missbrauchs offen gesprochen werden kann“. Diese Grundanforderung müsse auch konzeptionell abgesichert sein.

Die Empfehlungen regeln auch den Umgang mit Hinweisen auf sexuellen Missbrauch. Vorgesetzte würden sich strafbar machen, „wenn sie Taten decken“. In begründeten Verdachtsfällen sei der Täter von der Arbeit freizustellen, bis zur Klärung des Vorwurfs dürfe es keine Kontakte zwischen dem Verdächtigen und dem mutmaßlichen Opfer geben. Die Caritas analysiert, dass Personen mit pädophiler sexueller Orientierung teilweise „bewusst oder unbewusst“ Berufe wählen, in denen die Beziehungsarbeit eine wichtige Rolle spielt. Hier gelte es Vorkehrungen zu treffen, damit diese Personen nicht eingestellt würden. Ähnliches gelte auch bei der Gewinnung etwa von Ehrenamtlichen, Freiwilligen, Praktikanten, Zivildienstleistenden und Honorarkräften. Von Bewerbern für kinder- und jugendnahe Tätigkeiten soll ein erweitertes Führungszeugnis eingefordert werden, in dem auch sexualrechtliche Verurteilungen im niedrigen Strafbereich enthalten sind.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false