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Energiekonzept: Akw-Betreiber handeln Regierung Schutzklauseln ab

Die Atomkonzerne haben sich in dem Vertrag mit der Bundesregierung weitreichende Schutzklauseln zusichern lassen - gegen hohe Nachrüstkosten und steigende Steuern.

Massive Schutzklauseln für die Atomkonzerne im Vorvertrag mit der Bundesregierung: So werden die Nachrüstkosten für die Laufzeitverlängerung auf 500 Millionen Euro je Kernkraftwerk begrenzt. Auch würden sich die Zahlungen der Konzerne für den neuen Ökostrom- Fonds reduzieren, wenn eine künftige Regierung die 2016 auslaufende Atomsteuer verlängern oder erhöhen will. Hier haben die schwarz-gelbe Koalition und die Atombetreiber Eon, RWE, EnBW und Vattenfall eine Sperre eingebaut, um Rot-Grün bei einem möglichen Wahlsieg Änderungen am Atompaket für längere Laufzeiten zu erschweren. In dem Vertrag heißt es, dass sich die für die kommenden Jahre zugesagten Öko-Förderbeiträge verringern, „wenn eine Kernbrennstoffsteuer (…) für eine längere Dauer als in den Jahren 2011 bis 2016 erhoben oder wenn eine anderweitige Steuer, Abgabe oder sonstige Belastung eingeführt, begründet oder erhöht wird“. Im Übrigen behalten sich die Konzerne aus „aktienrechtlichen Gründen“ eine Klage gegen die neue Steuer vor.

Die Bundesregierung will ihre bislang unter Verschluss gehaltene Vereinbarung mit den Betreibern von Atomkraftwerken teilweise veröffentlichen. Das kündigte Unionsfraktionschef Volker Kauder am Donnerstag in Berlin an. „Natürlich wird das demnächst öffentlich gemacht“, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert. Er reagierte auf Forderungen der Opposition sowie von zahlreichen Verbänden. Kauder schränkte nach einer Klausurtagung des CDU/CSU-Fraktionsvorstands aber ein, der Vertrag könne insoweit veröffentlicht werden, als dies nicht Geschäftsgeheimnisse der Konzerne betreffe.

Nach Angaben aus Regierungskreisen ist darin auch festgelegt, dass der den Konzernen abverlangte Sonderbeitrag für Umwelt- und Klimaschutz von 2017 an höher ausfallen soll, falls die Strompreise steigen. Mit dem Geld will der Bund einen Fonds zur Förderung erneuerbarer Energien und zur Verbesserung der Energieeffizienz aufbauen.

In dem Vertragsentwurf wird auch die Strommenge genannt, die den 17 Akw durch die Lautzeitverlängerung zustehen soll. Es sind 1804,278 Milliarden Kilowattstunden. Über die genaue Umrechnung der acht Jahre Laufzeitverlängerung für die sieben ältesten Atomkraftwerke und die zehn jüngeren Anlagen hatte tagelang Unklarheit bestanden. „Der Eindruck, dass es in dieser für die Sicherheit der Menschen und die Zukunft unseres Landes so zentralen Frage Geheimabsprachen gibt, steht im Widerspruch zur Verfassung“, schrieb die Grünen-Fraktion an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Ähnlich äußerte sich der geschäftsführende SPD-Fraktionschef Joachim Poß. Von einem „Anschlag auf die Demokratie“ sprach Links-Fraktionschef Gregor Gysi. Alle drei Fraktionen drohen mit Verfassungsklagen. Die Anti-Korruptionsorganisation Transparency International kritisierte eine mögliche Aushebelung von Rechten des Parlaments.

Im Gegensatz zu dem Vertragsentwurf soll eine andere Zahl weiterhin geheim bleiben. Die Bundesregierung verweigerte auf eine schriftliche Anfrage des grünen Abgeordneten Hans-Josef Fell, wie viel das Energiegutachten der drei Institute EWI, Prognos und GWS gekostet habe, die Antwort. Fell will nun eine Offenlegung unter Bezug auf das Informationsfreiheitsgesetz verlangen. Zumal die Regierung solche Fragen in anderen Fällen anstandslos beantwortet hat. (mit dpa)

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