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Energiepolitik: Alte Akws dürfen nicht länger laufen

Die Atomkraftwerke Biblis A und Brunsbüttel dürfen nicht länger als geplant laufen. Die Betreiber RWE Power und Vattenfall scheiterten am Donnerstag vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit ihrer Forderung, sogenannte Reststrommengen des stillgelegten Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich auf die beiden Kernkraftwerke zu übertragen.

Leipzig/Berlin - Damit müssten die beiden mehr als 30 Jahre alten Meiler, wie im Atomkonsens vereinbart, in absehbarer Zeit vom Netz. Das Bundesumweltministerium geht derzeit davon aus, dass Biblis A 2010 abgeschaltet wird und Brunsbüttel 2012.

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) begrüßte die Entscheidung. „Das Urteil schafft Rechtssicherheit für den weiteren Vollzug des Ausstiegsgesetzes“, sagte Gabriel. RWE Power reagierte enttäuscht. „Wie bedauern natürlich, dass das Gericht unserer Rechtsauffassung nicht gefolgt ist“, sagte der Leiter von Biblis A, Hartmut Lauer. RWE Power hat beantragt, 30 Terawattstunden aus dem Kontingent seines neueren Atomkraftwerks Emsland auf Biblis A zu übertragen. Das Bundesumweltministerium hat auch das abgelehnt. Auch dieses Verfahren liegt inzwischen bei Gericht.

Dem 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts sei das Verfahren nicht leichtgefallen, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Sailer. Schuld sei das „missratene“ Atomgesetz, das den Ausstieg regelt. „Wenn man die gesetzgeberische Leistung in diesem Verfahren anschaut, muss man schon sagen, das ist beachtlich im negativen Sinn“, sagte Sailer in der Verhandlung. Dennoch kamen die obersten deutschen Verwaltungsrichter zu dem Schluss, dass Reststrommengen aus Mülheim-Kärlich nur auf sieben namentlich in den Regelungen genannte Kernkraftwerke übertragen werden dürfen. Biblis A und Brunsbüttel gehören nicht dazu. Trotz des „sprachlich verunglückten“ Gesetzestextes sei das klar, sagte Sailer. (AZ.: BVerwG 7 C 12.08 und 7 C 8.08 - Urteile vom 26. März 2008) dpa

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