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Bundeskanzlerin Angela Merkel während ihrer "Energiereise" bei einem Besuch in der Leitwarte des Atomkraftwerks Lingen.

© dpa

Energiepolitik: Merkel: Bis zu 15 Jahre mehr für Akw

Kanzlerin Merkel hat sich für 10 bis 15 Jahre längere Atomlaufzeiten ausgesprochen. Aber ist eine vertragliche Regelung zwischen Regierung und Kraftwerksbetreibern zur Abschöpfung von Zusatzgewinnen überhaupt verfassungsgemäß?

Berlin - Eine solche Verlängerung sei „fachlich“ vernünftig, sagte Merkel am Sonntag in der ARD . Das Vorhaben der schwarz-gelben Bundesregierung, den Betrieb der Kernkraftwerke zu verlängern, stößt jedoch vielerorts auf heftige Kritik. SPD-Chef Sigmar Gabriel warf der Kanzlerin „knallharte Lobby-Politik für die Atomkonzerne“ vor.

Nachdem erste Details aus dem mit Spannung erwarteten Gutachten zu den Auswirkungen unterschiedlicher Laufzeitverlängerungen deutscher Atomkraftwerke bekannt geworden sind, geht der Streit um die künftige Energiepolitik unvermindert weiter. Der Präsident des Verbandes der Erneuerbaren Energien (BEE), Dietmar Schütz, sagte, Atomkraftwerke seien „nicht so regelbar, wie es nötig wäre, um den flexiblen Strom aus Wind und Sonne auszugleichen“. Ferner hätten sich viele Firmen und Stadtwerke „bei ihren Investitionsentscheidungen darauf verlassen, dass die Akw nach und nach vom Netz gehen, wie es im geltenden Gesetz beschrieben ist. Wenn das nicht mehr gilt, verändert das alle Planungen und macht viele Investitionen nachträglich unrentabel“, sagte Schütz dem Tagesspiegel. Alles in allem seien Laufzeitverlängerungen „Gift für die Erneuerbaren“.

Eine vertragliche Regelung zwischen Bundesregierung und Kernkraftwerksbetreibern zur Abschöpfung von Zusatzgewinnen bei einer Laufzeitverlängerung ist nach Auffassung des Bonner Verfassungsrechtlers Christian Waldhoff verfassungswidrig. Das geht aus der Zusammenfassung eines Gutachtens Waldhoffs für das Bundesumweltministerium hervor. In der Zusammenfassung heißt es, im Gegensatz zu einer vertraglichen Regelung sei die Einführung einer allgemeinen Kernbrennstoffsteuer mit verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben vereinbar. Eine vertragliche Vereinbarung zwischen Betreibern und Regierung sei dagegen nicht nur ein „Störfaktor im grundgesetzlichen System der Gewaltenteilung, sondern strapaziert auch Grundfragen der parlamentarischen Demokratie“, schreibt Waldhoff. Eine „informale Verständigung“ zwischen Regierung und Kernkraftwerksbetreibern im Vorfeld eines Gesetzgebungsverfahrens zur Verlängerung der Laufzeiten komme einem „Ausverkauf von Hoheitsrechten“ gleich, heißt es in dem Gutachten.

Die Regierung hatte mehrere Forschungsinstitute beauftragt, verschiedene Szenarien der Energieversorgung durchzurechnen. Nach geltendem Recht muss der letzte der 17 deutschen Atommeiler um das Jahr 2022 herum abgeschaltet werden. Bis Ende September will die Regierung entscheiden. SPD und Grüne haben eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht gegen längere Laufzeiten angekündigt. mit HB

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