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Energiesteuern: Kabinett beschließt Steuer auf Biodiesel und Heizkohle

Die Steuerfreiheit für Biokraftstoffe soll zum 1. August und damit früher als ursprünglich geplant abgeschafft werden. Das hat das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin beschlossen.

Berlin - Danach soll auf Biodiesel eine Steuer von zehn Cent je Liter fällig werden. Auf beigemischten Biosprit und auf Pflanzenöl als Kraftstoff sollen 15 Cent erhoben werden. Landwirte können entgegen ersten Plänen reinen Biokraftstoff weiter steuerfrei tanken.

Nach dem Gesetzentwurf für ein neues Energiesteuergesetz werden künftig zudem Haushalte steuerlich zur Kasse gebeten, die noch mit Kohle heizen. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums werden zudem energieintensive Industrien von der Ökosteuer vollständig befreit.

Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) verteidigte die Biosprit- Pläne. In einer Regierungsbefragung des Bundestages verwies er darauf, dass damit Vorgaben der EU umgesetzt würden. Er betonte zugleich, dass Biokraftstoff weiterhin gefördert werde, künftig aber nicht mehr über Steuervergünstigungen. Unter anderem sei eine Quote zur Beimischung von Biokraftstoff in fossilen Sprit geplant.

Umwelt schonen wird teurer

Nach den Plänen der Vorgängerregierung sollten Autofahrer den umweltschonenden Sprit eigentlich bis zum Jahr 2009 steuerfrei tanken können. Rot-Grün wollte damit die Markteinführung von Biokraftstoffen vorantreiben. An Tankstellen waren die Biokraftstoff-Preise und damit auch die Gewinne der Anbieter zuletzt aber kräftig gestiegen - parallel zu den höheren Preisen für fossile Kraftstoffe.

Finanzstaatssekretärin Barbara Hendricks verwies darauf, dass die Preise für Biosprit genauso gestiegen seien wie für fossilen Kraftstoff, obwohl die Produktion nicht teurer geworden sei. Seit Jahren würden steigende Gewinne abgeschöpft. Eine «Überförderung» müsse aber abgebaut werden, wie es auch EU-Richtlinien vorschrieben. Dies habe jetzt entschieden werden müssen, da sonst hohe Strafzahlungen drohten. Bei in Kraft treten des Gesetzes zum 1. August erwartet der Bund in diesem Jahr Mehreinnahmen von 50 Millionen Euro, 226 Millionen Euro im Jahr 2007 und 245 Millionen im Jahr darauf. Das neue Gesetz löst das deutsche Mineralölsteuergesetz ab.

In einem weiteren Gesetz soll voraussichtlich zum 1. Januar 2007 eine Quote zur Beimischung von Biokraftstoff zu fossilem Sprit eingeführt werden. Ziel sei eine Biokraftstoff-Quote von 5,75 Prozent, die Mineralölkonzerne jeweils «flexibel» umsetzen müssten. Dies sei quasi eine garantierte Absatzmenge für Hersteller von Biokraftstoff. «Was will man da noch mehr. Ich weiß nicht, wie es einem ökonomisch noch besser gehen könnte», sagte Hendricks.

Stromerzeugung ausgenommen

Änderungen gegenüber der ursprünglichen Vorlage Steinbrücks gab es auch bei der Steuerbegünstigung von Autogasen, die der Minister zum Teil schneller abbauen wollte. Nun bleibt es bei Erdgas bei einem Zeitraum bis 2020 und bei Flüssiggas bis zum Jahr 2009. Es bleibt zudem bei der Begünstigung für kleinere Blockheizkraftwerke. Anlagen der Kraft-Wärme-Koppelung mit einer Leistung von bis zu zwei Megawatt bleiben steuerlich begünstigt.

Von der Steuer befreit wird der Einsatz von Erdgas zur Stromerzeugung. Es wird so mit immer schon unversteuerter Kohle und Kernbrennstoff (Uran) zur Stromerzeugung gleichgestellt. Bei der Besteuerung von Heizkohle ist eine eher geringe Belastung geplant. Den Angaben zufolge ist mit einer durchschnittlichen Steuerbelastung von 0,22 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr zu rechnen. Für eine 50 Quadratmeter große Wohnung bedeute die Kohlesteuer eine Belastung von rund 11 Euro pro Jahr. (tso/dpa)

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